Die Ampelkoalition ist Geschichte, doch ein Thema bleibt für die Finanzbranche unverändert auf der Tagesordnung: die Bekämpfung von Geldwäsche. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat bereits signalisiert, den Kampf gegen Finanzkriminalität konsequent fortsetzen zu wollen – und dabei die Kompetenzen auf Bundesebene zu bündeln.
Finanz- und Versicherungsvermittler sind gefordert, an der Umsetzung teilzunehmen – sobald sie unter das deutsche Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GwG) fallen.
Viele Vermittlerbetriebe nicht GwG-konform
Doch wie gut fühlen sich hiesige Vermittler auf die vielfältigen Anti-Geldwäsche-Pflichten eingestellt? Das wollte er Vermittlerverband AfW im Rahmen seines jährlichen Vermittlerbarometers wissen.
Laut der im Oktober und November vergangenen Jahres durchgeführten Umfrage unter mehr als 1.100 Vertriebsspezialisten meinen rund zwei von drei Profis, in Sachen GwG-Pflichten gut aufgestellt zu sein. Immerhin jeder Vierte war sich darüber allerdings nicht sicher. 2 Prozent räumten ein, bislang explizit nicht GwG-konform aufgestellt zu sein.
Auch bei der vom GwG geforderten schriftlichen Risikoanalyse ergab sich ein gemischtes Bild, das auf Nachholbedarf hinweist. So erstellt nicht einmal jeder dritte Verpflichtete die jährliche schriftliche Risikoanalyse nach Paragraf 5 des Anti-Geldwäschegesetzes. Immerhin 42 Prozent geben an, sie ausdrücklich nicht durchzuführen, etwa jeder Achte ist sich hierüber nicht sicher.
Bei den GwG-Anforderungen bleibt in der Vermittlerschaft laut der AfW-Umfrage somit noch Luft nach oben.
Das verlangt das GwG von Vermittlern
Das GwG bestimmt, dass alle verpflichteten Vermittler ein Risikomanagement mit spezifischer Risikoanalyse, internen Sicherungsmaßnahmen und regelmäßiger Schulung von Mitarbeitern betreiben. Größere Unternehmen müssen einen speziellen Anti-Geldwäsche-Beauftragten benennen. Einmal im Jahr ist eine schriftliche Risikoanalyse durchzuführen. Seit Anfang 2024 müssen sich alle vom GwG erfassten Vermittler zudem beim Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
„Die Bundesregierung hat die Optimierung des Transparenzregisters und der Verfahren zur Vermögensermittlung und -einziehung klar auf der Agenda“, mahnt AfW-Vorstand Norman Wirth. Verstöße gegen das GwG würden zukünftig noch konsequenter als in der Vergangenheit verfolgt. „Anlasslose Kontrollen können jederzeit erfolgen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder“, so Wirth.
Der AfW weist in dem Zusammenhang auf einen mit dem Vermittlerverband Votum erstellten Leitfaden hin. Darin seien alle GwG-Pflichten verständlich und praxisnah nachzulesen. Hier geht es zum Download >>
Der Kreis der Vermittler, den das GwG erfasst, ist umfangreich: Wer Lebensversicherungen, Kredite oder kapitalbildende Produkte vermittelt, unterliegt grundsätzlich den GwG-Pflichten – unabhängig vom Umfang der vermittelten Geschäfte. Ausgenommen sind lediglich Sachmakler. Finanzanlagenvermittler sind immer dann erfasst, wenn sie auch Produkte von nicht GwG-verpflichteten Emittenten vermitteln.

