Antwort auf Behauptung von Inveda-Chef „DIN 77230 berücksichtigt sehr wohl auch diesen Fall“
In Zusammenhang mit der neuen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ seien einige Punkte nicht hinreichend geklärt, behauptete kürzlich Inveda-Geschäftsführer Dirk Pappelbaum kürzlich in einem Gastbeitrag. Pappelbaum führte als Beleg ein konkretes Fallbeispiel an, in dem seiner Ansicht nach die DIN-Norm 77230 eine unpassende Empfehlung bereithalte.
Die Behauptung Pappelbaums sei nicht korrekt, sagt nun Wolfgang Kuckertz, Vorstand beim Finanz-Weiterbildungsanbieter Going Public. Kuckertz hat eine Antwort auf Pappelbaums Fallbesprechung verfasst:
Hallo, Herr Kaiser!
„In den ersten Absätzen hat Herr Pappelbaum die Zielstellung der Norm sachlich zusammengefasst. Dann kommt er allerdings zu einer Kritik, die mit einem Beispiel begründet wird. Es geht um die finanzielle Vorsorge für Todesfälle. Das Beispiel: Es geht um ein Ehepaar mit zwei Kindern. Die beiden Eheleute haben ein Einkommen knapp über dem Mindestlohn. Nach Lesart von Herrn Pappelbaum sehe die DIN 77230 angeblich keine Notwendigkeit für eine Todesfallabsicherung der Eheleute. Das ist falsch. Denn laut DIN 77230 müsste sogar für beide Eltern ein Todesfallschutz existieren – und das sogar in Höhe von ca. 150.000 Euro zuzüglich eventuell noch offener Darlehen. Zu finden ist das im Anhang des Normtextes unter A.6.
Über den Wert kann man – wie über jeden Wert – streiten. Eine Absicherung ist aber gemäß der Norm definitiv vorgesehen.
Damit haben Verbraucher eine genormte Größe. Nicht jeder einzelne Berater ist in der Not, sich selbst Werte zu überlegen – die dann bei jedem Berater wiederum unterschiedlich ausfallen und den Kunden verunsichern.