Anwälte über die AIFM-Richtlinie Nationale Behörden behindern internationalen Fondsvertrieb
Am 22. Juli trat die AIFM-Richtlinie in Kraft. Die EU-weite Richtlinie sollte in nationale Vorschriften umgesetzt werden und damit unter anderem den Fondsabsatz in unterschiedlichen Ländern vereinfachen. Denn die Richtlinie sieht einen sogenannten EU-Passport vor, mit dem die Verwalter von Hedge-, Private-Equity-, Immobilien- und anderen alternativen Investmentfonds ihre Produkte in allen Mitgliedsländern vermarkten können.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das alles jedoch laut Rechtsexperten viel schwieriger aus. So ergab eine Untersuchung der Anwaltssozietät CMS, dass nationale Vorschriften die grenzübergreifenden Vorteile der Richtlinie zum Teil aushebeln. Denn einige nationale Regulierungsbehörden haben Fondsanbietern "Grenzkontrollen", Gebühren und zusätzliche Compliance-Anforderungen auferlegt.
So berechnen einige Länder – darunter Großbritannien, Irland, Frankreich und die Niederlande – zwar keine Antragsgebühren für die Passport-Registrierung von Fonds, die vom Ausland aus im eigenen Land oder vom Inland aus im Ausland vertrieben werden sollen. Allerdings unterliegen die Produkte in diesen Ländern aufsichtsrechtlichen Gebühren. Andere Länder wie zum Beispiel Deutschland, Luxemburg und Finnland stellen ausländischen Anbietern zusätzlich zu ihren bestehenden Gebühren weitere Antragsgebühren in Rechnung.
"Angesichts der vielfältigen nationalen Vorschriften in Europa können die als AIFM zugelassenen Verwalter nur schwer die Kosten und sonstigen Erfordernisse einschätzen, die mit einer Durchdringung des europäischen Markts verbunden sind", sagt Melville Rodriques, Partner und Leiter der CMS Funds Group. Er fordert eine Regelung, die den Verwaltern eine zuverlässige Einschätzung der Kosten und Compliance-Anforderungen eines europaweiten Vertriebs ihrer Fonds ermöglicht.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das alles jedoch laut Rechtsexperten viel schwieriger aus. So ergab eine Untersuchung der Anwaltssozietät CMS, dass nationale Vorschriften die grenzübergreifenden Vorteile der Richtlinie zum Teil aushebeln. Denn einige nationale Regulierungsbehörden haben Fondsanbietern "Grenzkontrollen", Gebühren und zusätzliche Compliance-Anforderungen auferlegt.
So berechnen einige Länder – darunter Großbritannien, Irland, Frankreich und die Niederlande – zwar keine Antragsgebühren für die Passport-Registrierung von Fonds, die vom Ausland aus im eigenen Land oder vom Inland aus im Ausland vertrieben werden sollen. Allerdings unterliegen die Produkte in diesen Ländern aufsichtsrechtlichen Gebühren. Andere Länder wie zum Beispiel Deutschland, Luxemburg und Finnland stellen ausländischen Anbietern zusätzlich zu ihren bestehenden Gebühren weitere Antragsgebühren in Rechnung.
"Angesichts der vielfältigen nationalen Vorschriften in Europa können die als AIFM zugelassenen Verwalter nur schwer die Kosten und sonstigen Erfordernisse einschätzen, die mit einer Durchdringung des europäischen Markts verbunden sind", sagt Melville Rodriques, Partner und Leiter der CMS Funds Group. Er fordert eine Regelung, die den Verwaltern eine zuverlässige Einschätzung der Kosten und Compliance-Anforderungen eines europaweiten Vertriebs ihrer Fonds ermöglicht.
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