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betriebliche Altersversorgung (bAV) Inflation bringt Unternehmen mit Betriebsrente in Zwickmühle

Von Aktualisiert am in ZielgruppenLesedauer: 2 Minuten
Industriearbeiter
Metallarbeiter: Laut einer Aon-Studie steigen die Verpflichtungen der Unternehmen mit Betriebsrente, die Zinswende bringt aber noch keine Entlastungen bei HGB-Rückstellungen. | Foto: Janno Nivergall / Pixabay

Die Analysten des global tätigen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon erwartet bilanzielle Herausforderungen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Unternehmen, die Betriebsrenten per Direktzusage gewähren, geraten demnach gleich von zwei Seiten unter Druck: Zum einen müssen langfristige Trendannahmen zur Gehalts- und Rentenentwicklung inflationsbedingt erhöht werden, zum anderen ist der für die Berechnung der Rückstellungen maßgebliche HGB-Rechnungszins immer noch niedrig, obwohl sich die Zinsentwicklung längst gedreht hat. Anhand des Rechnungszinses wird ermittelt, welche Rendite Geldanlagen bringen, die für Betriebsrenten zur Seite gelegt werden. Je niedriger er ist, umso höher werden deshalb die notwendigen Rückstellungen. 

Inflationsbedingter Anstieg des HGB-Pensionsaufwands (in % der Vorjahresrückstellung)

Die Inflation belastet die Unternehmen auch bei der betrieblichen Altersversorgung. Um bis zu 15 Prozent wird der Aufwand nach Einschätzung der Experten des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon steigen. >>Vergrößern! Grafik: Aon plc

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Ebenfalls höhere Belastungen bringen die in naher Zukunft anstehenden Renten- und Gehaltsanpassungen: „Durch die teils zweistelligen Inflationsentwicklungen der letzten Monate, werden die Verbraucherpreisindex-bedingten Rentenanpassungen der nächsten Jahre deutlich über den langfristigen Trendannahmen liegen“, erwartet Aon-Manager Jan-Carl Stegert. Das Gleiche gelte für tarifgebundene Gehaltsanpassungen. „In der Metall- und Elektroindustrie ist zum Beispiel mit Gehaltsteigerungen von über 8 Prozent in den nächsten zwei Jahren zu rechnen. Diese Effekte sind in den Rückstellungen zum Jahresabschluss 2022 bereits zu berücksichtigen und können diese allein um bis zu 15 Prozent erhöhen.” 

 

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