Apella AG gründet Haftungsdach
Apella will auf die anstehende Regulierung, die eventuell auch neue Regularien für die Vermittlung von Investmentfonds umfassen wird, vorbereitet sein. „Wir hegen Zweifel daran, dass die deutsche Ausnahmeregelung nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung auf Dauer Bestand haben wird“, erklärt Guntram Schloß, Vorstand der Apella AG, den Ausgangspunkt für die Gründung des Haftungsdaches.
Die Apella WertpapierService GmbH erhielt die Genehmigung für die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung und die Portfolioverwaltung. Für die Berater soll es Empfehlungslisten geben, mit denen Apella eine Vorauswahl von Produkten trifft.
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