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Finanzdienstleister auf der Bafin-Warnliste im April 2025

Im April musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Betrug im Namen bekannter Finanzunternehmen und ...
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Im April musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Betrug im Namen bekannter Finanzunternehmen und dubiose Aktiengeschäfte schritten die Finanzaufseher ein. Hier kommt der Überblick:
Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlage-Produkte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.
So wird von den Betreibern der Websites fasatgh.com und fasat-gh.world behauptet, dass sie von der zypriotischen Finanzaufsichtsbehörde (CySEC) beaufsichtigt werden und zudem noch Lizenzen der Dubai Financial Services Authority (DFSA), der Financial Conduct Authority (FCA) sowie der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) besitzen, was jedoch nicht der Fall ist.
Die Finanzaufsicht Bafin warnt außerdem vor Anlageempfehlungen und Investitionsangeboten der ZukunftsFinanz Stiftung, insbesondere über deren Whats-App-Gruppe. Weder der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen ZukunftsFinanz Stiftung noch ihrem Vertreter, Dr. Max Becker, wurde eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften, Finanz- und/oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erteilt.
Unseriös sind auch die Angebote der Laura Maria Schneider GmbH. Diese ist nicht im Handelsregister eingetragen. Die Betreiber geben zwar an, durch die Bafin zertifiziert zu sein – aber bei dem vorgelegten Zertifikat handelt es sich um eine Fälschung.
Ebenfalls ohne Erlaubnis war die ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg (Schweiz) tätig. Achim Dieter Seeger ist Mitglied des Verwaltungsrats. Mit Geldgebern aus Deutschland wurden „Private Darlehensverträge“ geschlossen, das Unternehmen hat im Anschluss Gelder angenommen und versprochen, diese unbedingt zurückzuzahlen. Für dieses Einlagengeschäft liegt aber keine Erlaubnis vor. Die bislang angenommenen Gelder müssen nun per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückgezahlt werden.
Ebenso verhält es sich bei der Wohnwelt Invest GmbH aus Dreieich.
In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis sowie teilweise auch Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:
- Revolvo, Betreiber der Website revolvo.cc (zuvor bereits revolvo.pro und revolvo.online)
- Betreiber von interactiveassets.cc
- Aktien Network, Betreiber der Website aktiennetwirk.co.uk (zuvor bereits aktiennetwork.net sowie aktiennetwork.uk)
- Betreiber der Website belvista-finanz.com
- Betreiber der Website 4union-capital.com
- Immediate Vision, Betreiber der Websites immediate-visions.com, theimmediatevision.com, immediate-vision.eu und ertdomed.com
- ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49, Betreiber der Websites festgeldanlagen-vergleich.de, geldanlagen-49.de, zinskonto-vergleich.de, zinsvergleich-49.de, zinsvergleich49.de, zinsvergleich-24.de, festgeldvergleich-49.de
- Emex Funding, Betreiber der Website emexfunding.org (zuvor bereits emexfunding.com)
- Betreiber der Website handelsfusion.com
- Betreiber der Website gi-brokers.com
- MonaCap, Betreiber der Website monacap.net
- Gerhard Goerke Finanzberatung, Betreiber der Website gerhard-goerke-finanzberatung.com und gerhard-goerke-finanzberatung.de
- Weisshub Fin, Betreiber der Website weisshub-fin.com
- Betreiber der Website kapeltrix.com
- Axion Alliance, Betreiber der Website axxionallliance.com (zuvor bereits axion-alliance.com)
- XSC Finance, Betreiber der Website xsc.finance
- Handel CFX, Betreiber der Website handelcfx.com
- FestgeldFinanz, Betreiber der Website festgeldfinanz.de
- ConsorsGlobal und Netming Limited, Betreiber der Website consorsglobal.com
- Exion Edge, GPR Alora Ai und IntelAITrader, Betreiber der Websites 500-intal.com, 500intal.com, 500-intal.org sowie weiterer Seiten, die den Namen „500 intal“ tragen.
- DaxRise, Betreiber der Website daxrise.com
- Euro Pro Markets, Betreiber der Website europromarkets.net
- Graphene Brokerage LTD, Betreiber der Website graphene-ltd.com
- Elevate Capital LTD, Betreiber der Website elevate-cap.co
- Herlange Kredit, Betreiber der Website herlange.com
- FxMiracles Inc., Betreiber der Website fxmiracles.com
- Versu, Betreiber der Website versu.pro
- Betreiber der Website fokusfinanz.com
- Betreiber der Website ertragmaximierer.com
- Royal Fund, Betreiber der Websites royalsfund.com und cfd.royalsfund.com
- Turbon, Betreiber der Website turbon.co
- Betreiber der KI-gestützten Handelsapp Alpha AI
- Wealth Phantom, Betreiber der Websites wealth-phantom.com und aitwral.com
- Sapient Financial, Betreiber der Website sapientfinancial.ltd
- Betreiber der Website festgeldfinder.de
Finanzgeschäfte unter falschem Namen
Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten.
So behaupten die unbekannten Betreiber der Website revolvo.cc, die unbekannten Betreiber der Website interactiveassets.cc, das „Investitions-Projekt Gas Profit App“ sowie Everix Edge, dass ihr Angebot von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH beziehungsweise der Börse Stuttgart GmbH oder Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH stammt. Dies stimmt jedoch nicht.
Um einen Identitätsmissbrauch handelt es sich bei der Website lucid-capitalmanagement.com. Diese wird nicht von der bei der Bafin registrierten Lucid Capital Management GmbH aus Berlin betrieben.
Opfer eines Identitätsmissbrauchs ist auch die Allianz SE geworden. Die unbekannten Betreiber der Websites zinsvergkeich-24.de und festgeldvergleich-49.de kontaktieren Verbraucher derzeit meist über die E-Mail-Absender [email protected], [email protected] sowie [email protected] und behaupten, dass ihre Angebote von der Allianz stammen.
Ein solcher Betrug liegt auch im Fall der Handels Fusion UK Limited, der Handels Fusion Ltd. und der Handels Fusion Management Ltd. vor, die die Website handelsfusion.com betreiben. So geben diese Unternehmen an, dass sie bei der britischen sowie der zypriotischen Finanzmarktaufsicht (FCA sowie CySEC) registriert sein. Zudem wird sich auf der Website auf eine Lizenz bezogen, die von der CySEC für die Fusion Markets EU Ltd erteilt wurde. Diese steht nicht mit den vorher genannten Firmen in Verbindung.
Ebenfalls Opfer eines Identitätsdiebstahl sind die luxemburgische Axxion S.A. sowie die in Frankfurt ansässige Universal-Investment-Gesellschaft mbH und deren Verbundunternehmen geworden. Diese stehen nicht in Verbindung mit der Handelsplattform Axion Alliance (auch Alliance AG), die außerdem behauptet, von der European Financial Authority (FINAEU) beaufsichtigt zu werden. Eine solche Aufsichtsbehörde gibt es jedoch nicht. Bereits am 29. August 2024 hatte die Bafin vor der angeblichen Aufsichtsbehörde FINA EU gewarnt.
In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die die Identität anderer Unternehmen missbrauchen:
- Beitreiber der Website guardedgrowth-cm.de (zu Lasten der in Berlin ansässigen GG Capital Management GmbH)
- Shieldwise beziehungswiese ShieldWise Insurance Company, Betreiber der Website shieldwise.org (zu Lasten der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken)
- FestgeldFinanz, Betreiber der Website festgeldfinanz.de (zu Lasten der Quirin Privatbank AG oder deren Tochtergesellschaft, der quirion AH, beide mit Sitz in Berlin)
- Betreiber der Website treueinvestments.de (zu Lasten der in Frankreich ansässigen Ester Finance Titrisation)
- FdBank für den Erwerb eines FdCoin auf den Websites fdcoin.de, fondsdebotbank.de, fonddepobank.de, fondsdepotsbank.de, fondsdepodbank.de, fonddepotbank.eu, fondsdepodbank.de, fondsdepotbank.eu sowie fd-bank.de (zu Lasten der FNZ Bank SE mit Sitz in Aschheim).
Vermeintliche Jobangebote
Die Bafin warnt davor, auf ein vermeintliches Jobangebot als „Deal-Agent“ einzugehen. Dieses wird angeblich im Namen der Teleport Financial Services Inc., Mississauga, Kanada, angeboten. Die Tätigkeit soll darin bestehen, Gelder auf dem eigenen Konto entgegenzunehmen, in Kryptowährungen umzutauschen und anschließend weiterzuleiten. In Deutschland ist dies jedoch nicht zulässig, denn wer hier Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen anbietet oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür die Erlaubnis der Bafin.
Betroffenen Verbrauchern empfiehlt die Bafin daher, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Hinzu kommt außerdem, dass diese Tätigkeit im Namen existierenden Teleport Financial Services Inc. angeboten wird. Es handelt sich also zusätzlich um einen Identitätsdiebstahl.
Betrug mit gefälschter Promi-Werbung
Die Finanzaufsicht Bafin warnt erneut vor Werbeanzeigen mit Prominenten, die außerordentlich hohe Gewinne bei Investitionen in Kryptowerten oder anderen Finanzprodukten versprechen. Betrüger verwenden dabei Fotos von Prominenten ohne deren Wissen. Häufig ist es nicht leicht zu erkennen, dass es sich um betrügerische Angebote handelt.
„Die neuesten Investitionen der Stars begeistern Fachleute: Mit diesem Vermögens-Schlupfloch verdienen Sie Millionen.“ So oder ähnlich könnte der Text einer betrügerischen E-Mail oder Werbeanzeige laut Bafin lauten. Häufig wird auch damit geworben, dass Prominente eine sichere Geldanlage mit hohen garantierten Gewinnen in TV-Sendungen ausgeplaudert hätten.
Bei Links in solcher Werbung ist besondere Vorsicht geboten: Diese führen oft zu betrügerischen Online-Handelsplattformen. Nach einer Registrierung geben sich Betrüger als Experten aus und überreden zunächst zu kleinen, dann immer größeren Investitionen.
Um Vertrauen zu erwecken, kann es vorkommen, dass zur Einzahlung kleinerer Summen zunächst die IBAN vertrauenswürdiger Organisationen (zum Beispiel Spendenkonten) genannt werden, ohne deren Wissen. Im Anschluss werden andere Kontoverbindungen genannt, auf die Betrüger Zugriff haben. Zwischenzeitlich werden Gewinne nur vorgetäuscht. Tatsächlich findet meist gar keine Investition statt und das eingezahlte Geld fließt an die Betrüger.
Wie diese Betrugsmasche funktioniert und wie Verbraucher sich schützen können, erfahren diese im Artikel „Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen“ auf der Bafin-Website.
Betrug mit Aktien
Seit einiger Zeit häufen sich Meldungen über Betrugsversuche, bei denen Aktien bekannter Unternehmen angeboten werden. Die Käufer erhalten die Aktien jedoch nach Zahlung nicht, die Anbieter sind anschließend nicht mehr erreichbar. Für die Angebote fehlt in der Regel auch der Verkaufsprospekt, in einigen Fällen existieren die Aktien nicht einmal.
Die Finanzaufsicht warnt aktuell vor Angeboten der 2020 Management AG in Zürich. Die Gesellschaft gibt vor, dass bei ihr Aktien des Schweizer Softwareunternehmens Zazoon AG gekauft werden können. Die Erlaubnis fehlt dem Unternehmen jedoch, auch der erforderliche Wertpapierprospekt liegt nicht vor.
Verstoß gegen die Prospektpflicht
In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.
Gegen die Prospektpflicht verstoßen hat jüngst folgende Firma:
Die MABEWO HOLDING SE bietet in Deutschland Aktien für das eigene Unternehmen an, ohne dass der erforderliche Prospekt vorliegt. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht seien laut Bafin nicht ersichtlich.



