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Rechtsschutzversicherung Urlauber können bei Waldbrand kostenfrei stornieren

Großeinsatz der Feuerwehr in der Böhmischen Schweiz am Montag
Großeinsatz der Feuerwehr in der Böhmischen Schweiz am Montag: Bei Waldbränden sind Pauschalurlauber nicht auf die Kulanz ihres Reiseveranstalters angewiesen, sondern können ihren Vertrag in der Regel kostenfrei stornieren. | Foto: Imago Images / CTK Photo

In vielen Teilen Südeuropas herrscht Waldbrandgefahr oder es brennt bereits lichterloh. Davon betroffen sind viele Urlauber, deren Reiseziel in gefährdeten Regionen liegt. Doch zumindest Kunden eines Anbieters von Pauschalreisen können das Gesamtpaket kostenfrei stornieren. 

Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Düsseldorfer Rechtsschutzversicherers Arag aber, dass die Touristen ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Das heißt, dass der gebuchte Termin kurz bevorsteht und die ausgewählte Urlaubsregion direkt von den Bränden betroffen ist.

Sind Urlauber bereits vor Ort, wenn Waldbrände ausbrechen und die Urlaubsregion gefährden, können sie den Vertrag kündigen. Sie dürfen dann auf Veranstalterkosten die Heimreise antreten und haben einen Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen. 

Reiseveranstalter muss Mehrkosten tragen 

Allerdings müssen sie die außergewöhnlichen Umstände beweisen können und sollten den Reiseveranstalter vorher über die frühere Abreise informieren. Auch Mehrkosten – etwa, weil eine Abreise aufgrund der prekären Lage nicht möglich ist – muss der Reiseveranstalter für maximal drei Tage tragen.

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Ist der Urlaub allerdings noch einige Wochen hin, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, weil sich die Lage vor Ort bis zum Reiseantritt entschärfen könnte. Allein die Angst vor einer möglichen Waldbrandgefahr oder vor zu großer Hitze rechtfertigen keinen kostenfreien Rücktritt von der Reise.

 

Auch Individualreisende bekommen ihr Geld für Flug und Unterkunft zurück, wenn die Destination aufgrund von Waldbränden gesperrt oder gefährdet ist. Zudem hängt eine kostenfreie Stornierung bei einer Individualreise davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort gesetzlich geregelt sind.

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