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Arbeitskraftabsicherung Die BU-Alternativen – und was Makler über sie wissen müssen

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Produkt 1: Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Am nächsten an der Berufsunfähigkeitsversicherung dran ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Bei ihr bekommen Versicherte dann eine Rente, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf des allgemeinen Arbeitsmarkts zu arbeiten. Dabei gibt es keinen Bezug zum eigenen Beruf.

„Diese Absicherung entfaltet ihr volles Leistungsspektrum am ehesten bei kaufmännischen Berufen, deren Arbeitskraft nicht auf körperlichen Fertigkeiten, sondern auf geistigem Leistungsvermögen beruht“, sagt Versicherungsmakler und Biometrie-Spezialist Philip Wenzel. Bei psychischen Erkrankungen sei der Wirkungsgrad nämlich nahezu deckungsgleich mit der BU.

Dem stimmt auch Michael Franke, Mitgründer und Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg zu. „Leistungsfallstudien haben ergeben, dass im Bereich psychisch bedingter Ursachen im Falle einer BU zumeist auch eine EU vorliegt“, sagt er. „Eine EU bietet für den Leistungsauslöser Psyche also eine fast gleichwertige Alternative zu BU-Tarifen.“ Dementsprechend ist das Produkt für Akademiker und andere Schreibtischarbeiter aber auch nicht viel günstiger als eine BU.

Bei körperlich arbeitenden Menschen dagegen ist die Leistung schwächer. Das liegt daran, dass die Betroffenen eben auf einen weniger anspruchsvollen Beruf verwiesen werden können. Ein Bäcker, der etwa wegen einer Mehlstauballergie seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat noch gute Chancen, einen Verwaltungsjob zu bekommen. Wer also prinzipiell bereit ist umzuschulen, um sein Einkommen aufrechtzuerhalten, für den kann die EU interessant sein. Auch preislich. Ein 35-jähriger Maurer etwa zahlt für eine versicherte Rente von 1.500 Euro einen Monatsbeitrag von 57 Euro. Eine BU würde ihn rund 340 Euro kosten.

Welche Punkte sollten Makler unbedingt beachten, wenn es an die Auswahl eines Tarifs geht? „Bei der Prüfung eines Tarifs ist darauf zu achten, dass der Leistungsauslöser am Markt keineswegs homogen definiert ist“, sagt Makler Wenzel. Die Bandbreite schwankt zwischen drei Stunden täglich bis sieben Stunden die Woche. Und der Prognose-Zeitraum, für den die Erwerbsunfähigkeit mindestens gelten muss, liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Produkt 2: Grundfähigkeitsversicherungen

Ein weiteres Ausweichprodukt zur BU-Versicherung ist die sogenannte Grundfähigkeitsversicherung. „Sie ist vor allem für Erwerbstätige interessant, bei denen körperliche Fähigkeiten die Voraussetzung zur Berufsausübung sind“, sagt Franke. „Das betrifft beispielsweise handwerklich und körperlich Tätige, Kraftfahrer oder Beschäftigte in der Gastronomie.“

Warum ist das Produkt gerade für diese Leute interessant? Weil es dann eine Rente zahlt, wenn der Kunde bestimmte Grundfähigkeiten verliert. Dazu gehören etwa gehen und sehen, knien, Treppen steigen, sich bücken oder die Arme gebrauchen. „Auch der Verlust bestimmter intellektueller Fähigkeiten ist oft versichert“, sagt Franke.

Hierin besteht aber auch die große Schwierigkeit für Makler. „Da jeder Anbieter die Leistungsauslöser verschieden definiert, ist eine Vergleichbarkeit beim besten Willen nicht möglich. Selbst, wenn man sich die Mühe macht und in einer Tabelle alle Leistungsauslöser aller Anbieter im Einzelnen gegenüberstellt, weiß man am Ende nur, welche Gesellschaft am ehesten beim Verlust der Grundfähigkeit ‚gehen‘ leistet“, sagt Wenzel. Dann muss der Makler abgleichen, ob gehen überhaupt ein wichtiges Merkmal der Arbeit des Kunden ist. Sitzt er eh den ganzen Tag, sind andere Grundfähigkeiten wahrscheinlich wichtiger.

Sorgfältig müssen sich Berater also damit befassen, wie die Versicherer so etwas wie „die Hände nicht mehr gebrauchen können“ definieren. Darunter versteht der Volkswohl Bund zum Beispiel, dass der Versicherte mit der linken oder der rechten Hand einen Wasserhahn nicht mehr auf- und wieder zudrehen kann. Bei der Bayerischen ist das erfüllt, wenn die Kunden kleine Teile wie eine Perle nicht mehr vom Boden aufheben können.

Auch bei Einschluss der geistigen Leistungsfähigkeit sind die Details entscheidend. Um gemäß den Bedingungen bei Gedächtnis, Konzentration und Auffassungsgabe beeinträchtigt zu sein, müssen Betroffene mitunter einen allgemein anerkannten Test machen. Und nur, wenn sie dabei zu den schlechtesten 10 Prozent der Bevölkerung gehören, gibt es auch Geld vom Versicherer.

Wichtig ist bei diesen Produkten auch die Frage, wie viele Grundfähigkeiten gleichzeitig verloren gehen müssen, damit die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Spannbreite reicht hier von einer Grundfähigkeit bei starken Tarifen bis zu drei Grundfähigkeiten bei preiswerteren Tarifen. Und auch bei diesen Tarifen variiert etwa der Prognose-Zeitraum (siehe Tabelle unten).

Quelle: Das Investment

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