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Arbeitskraftabsicherung Welche Alternativprodukte zur Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sind

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Vor allem vier Produkte haben sich mittlerweile als solche Lösungen etabliert: Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease- und Multi-Risk-Produkte. „Bei der Beliebtheit liegt dieses Jahr erstmals die Grundfähigkeitsversicherung vor den anderen Alternativen“, sagt Franke. Drei von vier befragten Vermittlern hätten sie schon einmal angeboten.

Der Grund: „Die Beliebtheit der Grundfähigkeit liegt vorrangig an der vermeintlichen Einfachheit der Produkte. Aufgrund der überwiegend klaren Leistungsauslöser in den Bedingungen ist es einfach, dem Kunden zu erklären, wann eine Grundfähigkeit verloren ist“, so Franke weiter. Diese Anschaulichkeit der Leistungsauslöser sei im Beratungsgespräch ein Vorteil gegenüber der komplexen Leistungsdefinition anderer Produkte.

                
                                 Quelle: Franke und Bornberg

Aber von vorn: Was leisten die einzelnen Produkte eigentlich, was löst die Leistung aus und wo gibt es mögliche Stolperfallen? Das fassen wir Ihnen hier zusammen.

EU-Versicherung für den schlimmstmöglichen Fall

Eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit (EU) zahlt der Versicherer in der Regel dann, wenn die versicherte Person überhaupt keiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden pro Tag mehr nachgehen kann. Bei der Prüfung bleiben der bisher ausgeübte Beruf und die bisherige Lebensstellung – anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – unberücksichtigt (einen Überblick über gute Tarife liefert das Rating).

Diese Police sichert also nur den schlimmstmöglichen Fall ab, gar nicht mehr arbeiten zu können – dessen müssen sich Kunden bewusst sein. Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Gerd Kemnitz verdeutlicht das anhand statistischer Daten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein heute 25-jähriger Fliesenleger innerhalb der nächsten 40 Jahre berufsunfähig wird, liegt bei 65,1 Prozent“, sagt er. Die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsunfähigkeit betrage dagegen nur 27,8 Prozent. „Mehr als die Hälfte wird also ‚nur‘ berufsunfähig und würde von ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinen einzigen Cent erhalten“, so der Makler weiter.

Auch die Psyche ist hier abgedeckt

Einen Vorteil hat die Erwerbsunfähigkeitsversicherung aber gegenüber den anderen Ausweichprodukten: Sie ist das einzige Produkt neben der BU-Versicherung, das alle Krankheiten inklusive psychischer Schwächen absichert. Und es gäbe noch weitere Möglichkeiten, wie man es attraktiver machen könnte, findet Kemnitz. Dazu gehört, eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit einzuführen. Das biete momentan kein Versicherer an. „Trotz verlorenen Jobs und Einkommens müssten Betroffene dann also die Beiträge weiterbezahlen“, so Kemnitz.

Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit nennt Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg: „Es fehlt mir in Anlehnung an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine Leistung bereits bei teilweiser Erwerbsminderung.“

Produkt sollte verbessert werden

Bei der Erwerbsminderungsrente vom Staat gibt es zum Beispiel die Hälfte der vollen Leistung, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Gäbe es das auch bei den Produkten aus der Privatwirtschaft, „kämen wir einer sinnvollen Arbeitskraftabsicherung auch hier einen großen Schritt näher“, findet Lehberg.

Genau schauen sollten Interessenten vor Abschluss auf die Leistungsauslöser, denn diese sind keineswegs einheitlich. Die Bandbreite schwankt zwischen drei Stunden täglich bis sieben Stunden die Woche. Und der Prognose-Zeitraum, für den die Erwerbsunfähigkeit mindestens gelten muss, liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

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