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Arbeitskraftabsicherung Württembergische mit erster Grundfähigkeits-Police

Treppenhaus: Treppensteigen gehört zu den wichtigsten Grundfähigkeiten, deren Verlust die Grundfähigkeitsversicherung absichert.
Treppenhaus: Treppensteigen gehört zu den wichtigsten Grundfähigkeiten, deren Verlust die Grundfähigkeitsversicherung absichert. | Foto: Foto von Javon Swaby von Pexels

Ob im Beruf oder in der Freizeit: Jeder Mensch ist auf seine körperlichen Grundfähigkeiten angewiesen. Denn wenn auch nur eine dieser elementaren Kompetenzen verloren geht, kann das schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Ihren bisherigen Beruf können dann nämlich nur noch Wenige ausüben. Zum Schutz vor den finanziellen Folgen hat die Württembergische Lebensversicherung jetzt ihre erste Grundfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht. Das Unternehmen zahlt eine monatliche Rente, wenn eine der folgenden sieben Grundfähigkeiten für mindestens sechs Monate verloren geht: Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen.

Die neue Grundfähigkeits-Police leistet nach Unternehmensangaben auch dann, wenn der Versicherte seinen bisherigen Beruf weiterhin ausüben kann. Versicherungsschutz besteht demnach im Falle des Verlusts infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung, eines Unfalls oder von Kräfteverfall. Die Rente werde so lange gezahlt, wie der Versicherte körperlich beeinträchtigt ist. Bei einem dauerhaften Verlust der Grundfähigkeit soll die Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende fließen. Dies gelte auch dann, wenn die versicherte Person trotz Beeinträchtigung in der Lage ist weiterzuarbeiten. Denn die Auszahlung ist nicht an eine Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gebunden.

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Der Abschluss der Versicherung ist für Kinder bereits ab dem siebten Lebensjahr möglich. Dadurch würden auch berufstätige Eltern finanziell entlastet, wenn sie sich im Ernstfall um ihr beeinträchtigtes Kind kümmern. Für alle Änderungen im Leben wie beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder steigendes Einkommen gebe es Nachversicherungsoptionen, mit denen der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst wird. Wer bereits vor dem 18. Geburtstag über eine Grundfähigkeits-Police der Württembergischen verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Lebensjahr in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.

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