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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Arbeitskreis Beratungsprozesse 6 Leitsätze zur Beratungsdokumentation

Was bedeuten die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe aus den gesetzlichen Vorgaben für die Praxis der Versicherungsvermittler? Im Arbeitskreis Beratungsprozesse haben Juristen von Versicherungsunternehmen und Vermittlerverbänden sowie Praktiker sechs Thesen erarbeitet, an denen sich Vermittler orientieren sollten.

  1. Gute Dokumentation ist kein Selbstzweck, sondern ein Arbeitsinstrument in der Beratung.
  2. Gute Dokumentation ist kein nachgelagerter Prozess, sondern begleitet den Beratungsvorgang. Sie erfordert keinen hohen Mehraufwand.
  3. Gute Dokumentation setzt einen systematischen Beratungsprozess voraus.
  4. Gute Dokumentation ist modular. Sie enthält eine prägnante Beschreibung der Beratung. Beratungsmaterialien zu Auftragsklärung und Risikoanalyse können Bestandteil der Dokumentation werden.
  5. Gute Dokumentation darf frühere Dokumentationen oder sonstige Dokumente einbeziehen.
  6. Gute Dokumentation ist in leicht verständlicher Kundensprache verfasst

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Wie Berater diese sechs Leitsätze in die Praxis umsetzen können, erklären praktische Hilfen zur Beratungsdokumentation, die der Arbeitskreis kostenlos anbietet. Diese finden Sie hier zum Download 

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