Führungskräfte, die eine Auszeit nehmen möchten, halten sich dabei gerne eine Hintertür offen, um eventuell zurückzukehren. Doch wie viel Zeit bleibt, bis sich diese Tür schließt? Mit dieser Frage beschäftigt sich Karin Schambach in ihren Beitrag.
Gründe für eine Auszeit gibt es viele. Manche davon sind privater Natur, andere dienen der beruflichen Weiterentwicklung oder Neuausrichtung. Gemeinsam haben alle Gründe, dass sie umso attraktiver werden, je weniger attraktiv sich der aktuelle Aufgabenbereich gerade darstellt.
Die meisten Unternehmen im Bereich Asset Management sind derzeit in einer wenig beneidenswerten Lage. Die Zeit der üppigen Netto-Zuflüsse ist fürs Erste vorbei, viele Unternehmen müssen sparen. Das Stressniveau steigt: Frei werdende Stellen werden nicht nachbesetzt; Teams müssen mit weniger Mitgliedern dieselben Aufgaben wie vorher bewältigen. Die Kombination aus Mehrarbeit und verstärktem Druck zieht sich in vielen Fällen durch das gesamte Unternehmen und ist auch in der Führungsetage zu spüren.
Die Folge: Boni werden gekappt, und im Einzelfall werden Stellen gestrichen. Wer sich vielleicht schon länger mit dem Gedanken trägt, noch mal etwas ganz Anderes zu tun, eine Auszeit zu nehmen, der oder die sieht jetzt vielleicht den richtigen Zeitpunkt gekommen.
Dies aber dann doch gerne mit Rückfahrkarte: Wenn ich den Schritt ins Ungewisse bereue, kann ich dann wieder zurück in mein altes Berufsleben? Damit stellt sich die Frage, wie lange eine Auszeit maximal sein darf. Oder, anders gesagt: Ab wann werden die Türen zur früheren Tätigkeit verschlossen bleiben?
Sabbatical oder Ausstieg?
Wer eine Auszeit im Rahmen seiner aktuellen Position organisiert, der braucht sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Vereinbare ich mit meinem Arbeitgeber ein Sabbatical, so beinhaltet diese Abmachung regelmäßig die Möglichkeit, nach der vereinbarten Zeit wieder an meine alte Stelle zurückzukehren.
Spannend wird es, wenn ich meine aktuelle Position aufgebe, um mich einer anderen Aufgabe zu widmen, mir die Tür zur Rückkehr aber gerne einen Spalt breit offen halten möchte. Wie viel Zeit bleibt mir, bis die Tür sich schließt?
Ein Beispiel: Der Vorstand einer Fondsboutique hat die Möglichkeit, mehrere Aufsichtsratsmandate wahrzunehmen. Neben seiner Vollzeittätigkeit kann (oder will) er diese Aufgaben nicht zufriedenstellend erledigen. Er muss sich also entscheiden, ob er eine neue Karriere als (hauptberuflicher) Aufsichtsrat antreten oder lieber seine Tätigkeit als Geschäftsführer weiter ausüben möchte. Wird ihn die neue Tätigkeit ausfüllen? Wird ihm das vielleicht deutlich niedrigere Gehalt ausreichen? Was ist mit meiner betrieblichen Altersvorsorge? Oder wird er sich nach seiner alten Stelle zurücksehnen?
Kriterien für die Rückkehrfrist
Eine allgemeingültige Regel für die Rückkehrfrist in die alte Berufswelt gibt es natürlich nicht. Dafür hängt die Frage von zu vielen Variablen ab. Es lassen sich aber eine Reihe von Kriterien definieren, an denen Wechselwillige sich orientieren können.
Zweck
Wozu nehme ich eine Auszeit? Wer wie im Beispiel eine alternative Tätigkeit aufnimmt, die in einem gewissen Zusammenhang mit seiner bisherigen Stelle steht, der hat bessere Karten für den Wiedereintritt als jemand, der sich einer völlig anderen Aufgabe widmet. Neben der Vergleichbarkeit der Tätigkeiten kann hier auch ein Nachhaltigkeitselement ins Spiel kommen. Wer seine Zeit für soziale Zwecke nutzt, wird im Zweifel einen Arbeitgeber eher für einen Wiedereintritt gewinnen können, als wer „nur“ persönliche Ziele verfolgt. Zumal Offenheit und Flexibilität Pluspunkte auf dem Bewerbermarkt bringen.
Zeitpunkt
An welcher Stelle einer Karriere wird die Auszeit angetreten? Wer mit Ende 50 ausschert und später den Wiedereinstieg sucht, der vermittelt damit vielleicht den Eindruck, dass er es ruhiger angehen lassen wollte, dass der frühe Ruhestand am Ende aber einfach zu langweilig war. Die Kollegin, die denselben Schritt mit Anfang 50 macht, wird ihren Wiedereintritt wesentlich leichter als planmäßigen und dynamischen Schritt darstellen können. Ausstiegwillige sollten sich die Frage stellen, ob ihr Schritt von anderen als unfreiwillig aufgefasst werden kann – denn das kann ihren Chancen auf einen Wiedereinstieg deutlich verschlechtern.