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Argentinische Staatsschulden Die Zeit wird knapp

Felix Dornaus: Senior Fondsmanager bei Erste Asset Management Wien (Foto: Erste Asset Management)
Felix Dornaus: Senior Fondsmanager bei Erste Asset Management Wien (Foto: Erste Asset Management)
Bis Mittwoch muss sich Argentinien mit seinen Gläubigern geeinigt haben, dann läuft die Gnadenfrist ab und das Land steht vor dem Staatsbankrott. Die Zeit ist knapp, die Fronten verhärtet und der zuständige Richter Thomas Griesa vom Bezirksgericht Manhattan scheint Argentinien keinen weiteren Aufschub einräumen zu wollen. Seiner Ansicht nach seien weitere Verzögerungen zu dem Fall nicht notwendig und eine Lösung erreichbar.

Felix Dornaus, Senior Fondsmanager der Erste Asset Management in Wien schätzt die Verhandlungsbereitschaft von Regierung und Gläubigern so ein: „Die Verhandlungen werden verbissen geführt, obwohl Judge Griesa einen renommierten Mediator bestellt hat. Die Hedgefonds haben bisherige Angebote Argentiniens abgelehnt. Die Einigung mit Repsol und dem Paris Club im ersten Halbjahr 2014 deutet allerdings auf eine gewisse Flexibilität in der Verhandlungsbereitschaft der Regierung hin.“

Tatsächlich hat Argentinien gerade 642 Millionen Dollar an die im Paris Club zusammen geschlossen Staaten überwiesen. Das war die erste Rate, die aufgrund der Einigung im Mai fällig wurde. Insgesamt muss das Land an diese Gläubigergruppe 9,7 Milliarden Dollar innerhalb von fünf Jahren zahlen.

Das Bezirksgericht Manhattan verurteilte Argentinien zur Zahlung von rund 1,33 Milliarden US-Dollar an eine Gruppe von Hedgefonds um den Manager Paul Singer. Die erste Zahlungsfrist lief Ende Juni ab. Richter Griesa räumte eine Gnadenfrist bis 30. Juli ein. Er wies jedoch die streitenden Parteien an, während der Frist zu verhandeln und zu einem Ergebnis zu kommen.

Argentinien steckt in der Zwickmühle. Zahlt die Regierung bis 30. Juli die Hedgefonds aus, muss sie ebenfalls die alten Forderungen der anderen Gläubiger bedienen. Das kann Argentinien nicht leisten. Bezahlt Argentinien allerdings nicht die Zinsen bis zum Monatsende, ist das Land zahlungsunfähig und erneut pleite.

Grund dafür ist die sogenannte Rufo-Klausel. Denn bereits zwischen 1998 und 2001 befand sich Argentinien in der Krise, wurde zahlungsunfähig und musste seinen Staatsbankrott erklären. Die Regierung erreichte in den Jahren 2005 und 2010, dass 93 Prozent der Gläubiger einem Schuldenschnitt zustimmten. 7 Prozent der Besitzer Argentinischer Staatsanleihen lehnten jedoch ab.

Die Klausel sollte sicherstellen, dass die Gläubiger aus der Umschuldung letztendlich nicht schlechter gestellt sind als die Altgläubiger. Sie besagt, wenn Argentinien den Hedgefonds entgegen kommt, dann muss das Land den anderen Gläubiger das gleiche Angebot machen. Eine ebensolche Gleichbehandlung der Gläubiger könnte nach Argentinischen Berechnungen Nachzahlungen bis zu 120 Milliarden US-Dollar bedeuten - für Argentinien kaum finanzierbar.

Die Lösung kann nur ein Kompromiss mit Paul Singer und Co. sein, denn die Rufo-Klausel läuft Ende dieses Jahres aus. Ob es allerdings zu einer Einigung kommt, ist weiterhin offen – egal wie knapp die Zeit inzwischen ist.

Auf den Markt für Schwellenländer-Anleihen dürfte das argentinische Schicksal jedoch wenig Einfluss haben. Felix Dornaus meint: „Ich halte die Situation für einen isolierten Fall. Bei zukünftigen Umschuldungen wird sich allerdings die Frage stellen, wie man mit Gläubigern umgeht, die der Maßnahme nicht zustimmen (Holdouts). Auch die Rolle der US-Justiz und das damit verbundene Eingreifen in Souveränitätsrechte wirft rechtliche Fragen für zukünftige Emissionen auf.“

Was die derzeitige Argentinienkrise für Manager von Schwellenländerfonds mit sich bringt,  beschreibt Dornaus so: „Die Lage ist sehr angespannt und eingebettet in komplexe juristische, politische und wirtschaftliche Aspekte. Sie ist aber auch einzigartig in der Schwellenländer-Wirtschaftsgeschichte der letzten 35 Jahre. Selbst auf Emerging Markets spezialisierte Asset Manager sind in Ihrer Entscheidungsfindung sehr gefordert.“

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