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„Arglistige Täuschung“ DVAG wettert gegen Versicherungs-Fintechs

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Beraterhaftung?

Weitere Fragen betreffen laut Lach die Beraterhaftung. Übernimmt der App-Betreiber die juristische Verantwortung für die Versicherungsvermittlung oder regelt er im Kleingedruckten, dass keine Beratung erfolgt? Hat er eine Berufshaftpflichtversicherung? Falls nicht: Wie ist es um das haftende Eigenkapital des Fintechs bestellt?

Mitarbeiterqualifikation?

Und was ist mit der Qualifikation der Mitarbeiter, die beim App-Anbieter Auskünfte am Telefon oder per Mail geben?, fragt der DVAG-Vorstand. Genügen sie den Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Sachkunde von Versicherungsvermittlern stellt?

Schadensabwicklung, Kündigung, Nachbetreuung?

Weitere Probleme, die vielen App-Nutzern gar nicht bewußt seien, sei die Schadensabwicklung - anstatt eines Berater, der das bisher für ihn übernommen hatte, muss das der Kunde nun selbst per Schadens-App erledigen - Vertragskündigung mit Kündigungsfristen sowie die Betreuung nach der Kündigung. 

„Wer sich darauf einlässt, setzt sich dem Risiko aus, durch die Maklervollmacht bei der Versicherung elementarer Lebensrisiken im digitalen Blindflug unterwegs zu sein“, so Lachs Fazit. 

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