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Trennungen: So gelingt ein guter Umgang mit Geld (4 Tipps)
Die Hochzeitsglocken läuten, ein rauschendes Fest, danach in die Flitterwochen. Das Liebespaar ist im siebten Himmel. An Krisen und Trennung, Vermögensaufteilung, Unterhalt und Rentenpunkte denkt da niemand.
Sollte man aber – und zwar vor dem Weg zum Standesamt.
Dem stehen jedoch oft Emotionen im Weg. Vor der Hochzeit hindert uns die Liebe – und geht die Ehe dem Ende zu, gelingt die sachliche Diskussion erst recht nicht mehr. Oftmals heißt es: „Du willst einen Ehevertrag – denkst du jetzt schon an die Scheidung?“ Oder: „Getrennte Konten – liebst du mich nicht?“
Geldgespräch in Beziehungen unerlässlich
Das ist grundsätzlich verständlich. In einer frischen Beziehung rechnen wir nicht mit dem Schlimmsten. Und wir wollen auch nicht die Stimmung trüben – was dazu führt, dass im Falle einer Trennung die Stimmung wesentlich schlechter ist. Denn es ist nun einmal eine statistische Tatsache: Eine erhebliche Anzahl von Ehen wird geschieden. Und alle haben vorher gedacht, dass ihnen das nicht passieren kann!
Beim Ernstfall muss es sich auch nicht immer um eine Trennung handeln. Es kann auch zu einem Todesfall oder zu einer schweren Krankheit kommen. Jedes Paar sollte daher unbedingt vor der Heirat, besser vor dem Zusammenziehen, das Thema Finanzen besprechen. Liegt die Beziehung in Trümmern, kann man dies meist nicht mehr konfliktfrei nachholen.
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Und es ist doch paradox: Unser ganzes Leben besteht aus Verträgen. Wir wechseln einmal im Jahr den Stromanbieter, um fünf Euro im Monat zu sparen. Nur ein Thema mit solch weitreichenden Folgen – wo es um Hunderte von Euro, wenn nicht sogar um vierstellige Summen monatlich geht – lassen wir oft schleifen. Die Folge: Meist ist einer der Partner finanziell am Ende und man trifft sich vor Gericht in nervenaufreibenden Scheidungsprozessen wieder.
Was also kann man dagegen tun?
Tipps für weniger Finanzprobleme im Trennungsfall
Tipp 1: Offene Kommunikation
In einer Beziehung finden sich zwei bis dahin unabhängige Menschen zusammen. Es ist vorausgeschickt verantwortungsvoll, wenn man als Paar die kommenden Veränderungen sowie auch größere Ausgaben diskutiert und Entscheidungen dazu nach Möglichkeit gemeinschaftlich tätigt. Auch das macht eine Beziehung aus.
Und gleichzeitig sollte jeder Partner über eine gewisse Summe eigenes Geld verfügen. Ideal ist etwa ein Gemeinschaftskonto für laufende Kosten, auf das beide je nach Leistungsmöglichkeit einzahlen. Daneben sollte jeder sein eigenes Bankkonto haben.
Denn: Was ist, wenn Träume existieren – etwa eine weitere Ausbildung oder ein anderer Wunsch – und der Partner kann das nicht nachvollziehen? Dann verläuft der Lebensweg womöglich ganz anders, als wenn über eigenes Geld verfügt werden kann. Zudem sollten beide Parteien so viel eigene Mittel haben, dass sie die Beziehung jederzeit verlassen und auch etwaige Kinder einige Wochen allein versorgen können. Nur dann ist Unabhängigkeit gegeben.
Tipp 2: Vor der Trauung eine Beratung bei einem Anwalt und/oder Notar wahrnehmen
Das ist besonders wichtig, wenn Kinder und/oder Immobilien, ein Unternehmen oder anstehende Erbschaften im Spiel sind. Die Diskussion über einen Ehevertrag sollte für beide Partner kein Tabu sein, egal ob in vermögenden Verhältnissen oder nicht. Mauert einer, ist das schon mal ein schlechtes Zeichen. Eine Erstberatung beim Notar ist regelmäßig kostenfrei und unverbindlich, auch Anwälte bieten teilweise kostenlose Ersteinschätzungen an. So können bessere Entscheidungen getroffen werden.
Tipp 3: Erwerbstätigkeit vorausschauend planen
Auch Verheiratete sollten sich gut überlegen, ob sie für längere Zeit komplett aus der Erwerbstätigkeit aussteigen. Wer zu lange raus ist, hat es nach einer Trennung schwer, wieder Anschluss zu finden. So macht man sich auf mehreren Ebenen abhängig: finanziell, aber auch dahingehend, die Beziehung nur unter großen Risiken verlassen zu können.
Tipp 4: Private Altersvorsorge planen
Wenn aus der Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ausgestiegen und Arbeit für die Familie übernommen wird, sollte mit dem Partner darüber gesprochen werden, ob der (besser) verdienende Part womöglich einen Teil der privaten Altersvorsorge übernimmt. Sehr attraktiv ist hier ein ETF-Sparplan zugunsten des Ehepartners, der sich um Kindererziehung und Haushalt kümmert.
Die Trennung ist unabwendbar – was tun?
Nach der Trennung gehen insbesondere Frauen oftmals Konflikten etwa um Unterhaltszahlungen aus dem Weg. Sie wollen, dass die Kinder nicht den Kontakt zu den anderen Großeltern verlieren, die Familie formal zusammengehalten wird und der Vater nicht im schlechten Licht dasteht. Zwar leisten die Jugendämter Unterhaltsvorschuss, doch oft weniger, als den Frauen zusteht. Zudem kommt es regelmäßig vor, dass Frauen zwar einen vollstreckbaren Titel haben, diesen aber um „des lieben Friedens Willen“ nicht durchsetzen.
Gute anwaltliche oder notarielle Beratung sind dabei ein weiteres „To-do“. Es ist wichtig, dass Klarheit über die rechtliche Situation besteht, inklusive etwaiger Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen. Dann bleibt nur: Ansprüche durchsetzen und sich neu aufstellen. Trennung bedeutet schließlich auch Neuanfang. Dabei sollte bei finanziellen Engpässen besonders auch die Einnahmeseite betrachtet werden: Kann ich mein Gehalt neu verhandeln, etwas mehr arbeiten oder mich durch einen Jobwechsel beim Lohn verbessern? Zudem hilft ein gutes System aus eiserner Reserve plus Investieren, etwa mit monatlichen Sparplänen.
Wie wird der gemeinsame Besitz verteilt?
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Vermögen, das in die Ehe gebracht wurde, das sogenannte Anfangsvermögen, verbleibt bei der Person, dieses Vermögen wird also trotz Eheschließung nicht zu gemeinsamem Vermögen. Hier macht es Sinn, den jeweiligen Wert des Anfangsvermögens zu dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ebenfalls verbleibt geerbtes Vermögen bei dem jeweiligen Erben, dieser wird alleiniger Eigentümer.
Was viele nicht wissen: das gilt nicht für die Rendite daraus – Kursgewinne, Dividenden, Gewinne aus Vermietung oder Wertsteigerungen bei Immobilien – werden bei einer Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, auf wessen Namen das Konto oder Depot läuft. Aus diesem Grund sollte jeder Partner auch vorab abschätzen, ob Erbe zu erwarten ist und sich rechtlich positionieren.
Im Scheidungsfall wird das jeweilige Endvermögen mit dem Anfangsvermögen verglichen. Die Differenz stellt den sogenannten Zugewinn dar. Hat ein Ehepartner nun einen höheren Zugewinn erwirtschaftet als der andere, wird diese Differenz hälftig aufgeteilt.
Ein Ehevertrag heißt nicht, dass man den Partner weniger liebt. Vielmehr bedeutet er juristische Klarheit über einen Lebensbereich mit erheblichen finanziellen Konsequenzen – und solche geordneten Verhältnisse können jeder Beziehung helfen. In guten, besonders aber in schlechten Zeiten.
Über die Autorin
Katharina Dauenhauer hilft unter anderem geschiedenen Arbeitnehmern beim Umgang mit Geld nach dem Ehe-Aus. Basierend auf dem Studium der Wirtschaftspädagogik sowie achtzehn Jahren als Lehrerin in Berlin, ist sie heute Unternehmerin. Dauenhauer Consulting bietet finanzielle Bildung für Privatanleger und diejenigen, die es werden wollen.