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Assekurata-Analyst über Finanzstabilität der LV-Anbieter „Bei 20 Gesellschaften reichen Erträge nicht aus, um Rechnungszinsverpflichtungen zu bedienen“

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Inwieweit können Lebensversicherer ihre Leistungszusagen, also die Garantien und die Zinszusatzreserven finanzieren? -  das war die Frage, die Ihrer Studie zugrunde lag. Um eine Antwort darauf zu finden, haben Sie neue Kennzahlen eingeführt. Warum?

Heermann: Die Branche befindet sich in einem grundlegenden Paradigmenwechsel. Damit sind auch die herkömmlichen Messinstrumente für die Anbieterqualität im LV-Bereich vielfach nicht mehr zeitgemäß. Früher konnte man allein schon anhand der Überschussbeteiligung oder der Nettoverzinsung abschätzen, ob es sich bei einem Anbieter um ein solides Unternehmen handelt. Heute ist das ungleich komplexer geworden. Andererseits liefert die MindZV in Kombination mit den Bilanzdaten sehr aufschlussreiche Informationen, die, richtig analysiert, interessante Schlussfolgerungen erlauben.

Und welche Kennzahlen haben Sie neu eingeführt?

Heermann: Dies sind im Wesentlichen drei Kennzahlen: Ertragskraft-Garantie, Return-on-Revenue und Break-Even-Nettoverzinsung. Die wichtigste Kennzahl in der Studie ist dabei die Ertragskraft-Garantie (EKG), die wir als EKG-Profil grafisch dargestellt und anschließend zur EKG-Quote verdichtet haben. Sie zeigt, welche Versicherer langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden bedienen werden können. Der Return-on-Revenue (ROR) verdeutlicht demgegenüber, wie profitabel einzelne Gesellschaften unter dem Strich agieren. Und die Break-Even-Nettoverzinsung offenbart, wie hoch die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen bei den Anbietern mindestens ausfallen muss,  um einen Verlust beim Rohüberschuss zu vermeiden.

Welche Schlüsse können Berater aus Ihren Studienergebnissen ziehen?

Heermann: Eine sorgfältige Anbieterwahl ist wichtiger denn je! Wenn Makler ihre Kunden beraten, sollten sie unbedingt nach finanzstarken Produktpartnern Ausschau halten und aus dem Sortiment dieser Partner das passende Produkt für ihren Kunden auswählen. Das gilt sowohl im Altersvorsorge- als auch im Biometrie-Bereich. Denn wenn ein Unternehmen die Zinszusatzreserve aus seinen Erträgen nicht stemmen kann, können sogar Einnahmen aus dem Risiko-Geschäft, also beispielsweise Erträge aus Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, querverrechnet werden. Dadurch würde ein Unternehmen das Problem seiner Garantie-Rückstellungen auf Kosten seiner BU- und Risiko-LV-Kunden abmildern, die im Gegenzug aber mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Die gesetzliche Möglichkeit dafür hat der LVRG im Jahr 2014 geschaffen.

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