Versicherungsvertrieb Was Versicherungsvermittler bei Beratung zu Nachhaltigkeit beachten müssen
Das Thema Nachhaltigkeit nimmt immer mehr Platz in der Finanzberatung ein, beobachten die Branchenexperten von der Kölner Ratingagentur Assekurata. Und: „Mit den durch die Delegierte Verordnung 2021/1257 der Kommission eingeführten Änderungen an der Versicherungsvertriebs-Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) müssen Versicherungsvermittler ihre Kunden in der Beratung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen.“
Ökologische und soziale Belange bei Altersvorsorge und Geldanlage
Das heißt konkret: Die empfohlenen Produkte müssen zum Nachhaltigkeitsprofil des Kunden passen. Dies soll sicherstellen, dass Versicherer in ihrer Produkt- und Anlagestrategie verstärkt nachhaltige Kriterien berücksichtigen, um entsprechende Verträge anbieten zu können. Darüber hinaus sollen Kunden für ökologische und soziale Belange bei Altersvorsorge und Geldanlage sensibilisiert werden, dem Thema quasi nicht mehr aus dem Weg gehen können.
Hallo, Herr Kaiser!
Was es mit Stichworten wie Präferenzabfrage, Produktauswahl und Produktbetreuung in der Beraterpraxis auf sich hat, bespricht Assekurata-Geschäftsführer Reiner Will in einer aktuellen Podcast-Folge. Hierfür hat er zwei kompetente Gesprächspartner eingeladen: Dietrich Ernst, Kommunikationsberater und Mitglied des Assekurata-Rating-Komitees zum Nachhaltigkeitsrating, und Frank Rottenbacher, Vorstand beim AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung.
Wie berichtet, startet voraussichtlich in wenigen Wochen auch für Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung die Pflicht, sogenannte Nachhaltigkeitspräferenzen in das Kundengespräch einzubinden. Vermittlerverbände wie der AfW hatten stets gewarnt, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherschutzregeln auch 34f-Vermittler nachträglich zur ESG-Abfrage verpflichten würde.