„Wettbewerbsverzerrendes Vorhaben“ Auch AfW kritisiert Provisionsverbot in der EU-Kleinanlegerstrategie
Am Montag veröffentlichte die EU-Kommission ihren ersten Entwurf der Kleinanlegerstrategie. Nach dem Votum-Chef Martin Klein, der erst vor zu viel Bürokratie und einer Zwei-Klassen-Beratung warnte und später auch Hinweise auf ein Provisionsverbot für deutsche Lebensversicherungs-Makler gefunden hat, meldet sich nun der Vermittlerverband AfW mit ähnlicher Kritik zu Wort.
Auch der AfW weist in einer Mitteilung auf die Textstelle des Entwurfs ab Seite 89/90 hin. Hier steckt nach Auffassung des Verbands das Vorhaben, die IDD in einem wesentlichen Punkt zu ändern. Geplant sei, dass unabhängige Vermittler – in Deutschland also Versicherungsmakler – keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (insurance-based investment products) erhalten sollen, moniert der Verband. Das ist dieselbe Textstelle, die bereits Martin Klein, geschäftsführendem Vorstand des Votum Verbands auffiel.
Außerdem sieht der AfW die Gefahr, dass über eine geplante "Ermächtigung" die EU-Kommission per sogenanntem delegierten Rechtsakte ein solches Provisionsverbot direkt den Mitgliedsstaaten aufzwingen könnte.
Hallo, Herr Kaiser!
Nicht im Sinne von Verbraucherschutz
„Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung“, kritisiert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Er könne nicht nachvollziehen, wie „dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen“ soll.
Der AfW werde auf deutscher und europäischer Ebene dafür kämpfen, dass Versicherungsmakler auch in Zukunft unabhängig und mit angemessener Vergütung beraten können, kündigt Wirth an.