LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

„Auch der Pulli bei Benetton kommt nicht ins Fenster mit einem Nettoherstellungspreis“

Seite 2 / 2



DAS INVESTMENT.com:
Das Honorarberater-Gesetz gilt derzeit nur für Finanzanlagen. Einige Branchenvertreter regen an, ein ähnliches Gesetz im Versicherungsbereich einzuführen, da andernfalls ein Berater bei demselben Kunden sowohl Honorar verlangen, als auch Provisionen kassieren könnte. Was halten Sie davon?

Reinholz: Grundsätzlich richtig – bei aller Skepsis. Wenn schon, denn schon. Sonst würden erstaunlich viele Kunden plötzlich wieder Lebensversicherungen verkauft bekommen.

DAS INVESTMENT.com:
Einige Branchenvertreter schlagen außerdem vor, eine Gebührenordnung einzuführen. Finden Sie das sinnvoll?

Reinholz: Nein. Das ist der Versuch die Diskussion mit dem Kunden an dieser Stelle im Keim zu ersticken. Lieber ohne Gesetzgeber. Das kann der Markt regeln.

DAS INVESTMENT.com: Glauben Sie, dass sich Netto-Tarife auf dem Markt durchsetzen werden?  

Reinholz: Unwahrscheinlich. Letztlich will der Kunde manchmal gar nicht wissen, welche Kosten und Gebühren manches Produkt mit sich trägt. Auch der Pulli bei Benetton oder das Auto bei BMW kommen nicht ins Fenster mit einem Nettoherstellungspreis zuzüglich ausgewiesener Händlermarge.

>> Den gesamten Artikel zum Honorarberatungsgesetz mit weiteren Stimmen aus der Branche finden Sie hier

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen