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Auch Deutsche Kreditwirtschaft warnt Mifid II erst auf europäischer Ebene klären

Die Deutsche Kreditwirtschaft ist mit dem Gesetzentwurf zum Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt nicht zufrieden. Er bleibe hinter den Erwartungen zurück, schreibt sie in einer Mitteilung. Sie möchte vielmehr, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alle Finanzanlagenvermittler einheitlich beaufsichtigt. Außerdem sollen auch für Vermittler die gleichen Anforderungen wie für Banken und Sparkassen gelten - insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Darüber hinaus fordern die deutschen Banken und Sparkassen ein Regelwerk, das schon von Anfang an den künftigen europäischen Regelungen entspricht. Hierzu müsse jedoch erst die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II auf europäischer Ebene durch sein. Nur so könne am Ende für Verbraucher und Anbieter ein eindeutiges und praxistaugliches Regelwerk zum Anlegerschutz herauskommen.

Bereits Mitte August hatten Vertreter der Finanzbranche bereits gewarnt, dass der Bundesregierung beim Vorgreifen von Mifid II der Blick für Details fehlt. Vor allem Einzelheiten seien noch ungeklärt. Auch einige mögliche Probleme würde die Regierung missachten. Zum Beispiel müssen Produktanbieter nach dem neuen Gesetz für jedes Angebot eine Zielgruppe eingrenzen – das schreibt auch Mifid II vor. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) arbeitet die Einzelheiten momentan aus. Die Bundesregierung verzichtet jedoch auf die Klärung dieser Details. Auch die Anwendungsbereiche des Gesetzes sind kaum beschränkt. So müssten Banken beispielsweise auch bei Derivaten nur für Unternehmenskunden eine Zielgruppe eingrenzen.

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