Auf den 3. Januar 2018 EU-Kommission verschiebt Mifid II
Neue Frist für die Mifid-II-Umsetzung ist der 3. Januar 2018. Das gab die Europäische Kommission am heutigen Mittwoch bekannt. Damit sollen die nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten.
„Grund für die Terminverschiebung ist die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit das MiFID-II-Paket effektiv arbeiten kann“, erklärt die Kommission in einer Mitteilung.
So muss die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente erfassen. Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten. Die ESMA hat der Europäischen Kommission jedoch mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme bis zum 3. Januar 2017, dem ursprünglichen Stichtag für die Anwendung des MiFID II-Pakets, bereitstellen könnten.
„Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen“, schreibt die EU-Kommission.
Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. Die Kommission diskutiert bereits seit Ende vergangenen Jahres über eine Mifid-II-Verschiebung.