Auf den Zahn gefühlt Was bei Zahnzusatztarifen zu beachten ist
„Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen stehen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese zu lesen steht nicht im Verhältnis zum erzielbaren Provisionsumsatz, daher unterlassen Vermittler dies oftmals“, betont Güssler. Sich stattdessen auf Online-Vergleichsportale wie zum Beispiel Check24 zu verlassen, kann schiefgehen. Denn diese orientieren sich, so Güssler, oft viel zu sehr am Preis und nicht an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit eines Zusatztarifs.
An einer akribischen Tarifanalyse kommen Vermittler nicht vorbei. Experten wie KVPro.de oder die DZVS bieten hier Unterstützung. Insbesondere Preisverzeichnisse, Summenbegrenzungen und Wartezeiten werden bei der Tarifwahl oft nicht ausreichend einbezogen. Im Leistungsfall kann der Kunde dann enttäuscht werden. Zum Beispiel bei Tarifen, die einen Laborkostenkatalog vorsehen.
„Dieser führt in der Praxis dazu, dass ein Patient, der zum Beispiel eine 90-prozentige Erstattung inklusive GKV bei Zahnersatz erwartet, die Abstriche im Bereich der Laborleistungen selber zahlen muss. Das kann schnell bis zu 30 Prozent der Gesamtrechnung ausmachen“, betont DZVS-Geschäftsführer Pollmeier.
„Summenbegrenzungen und Wartezeiten sind für uns wichtige steuernde Elemente, um Anti-Selektionen und das subjektive Risiko zu Anfang der Versicherungszeit zu begrenzen. Das zahlt sich nachhaltig für die Versichertengemeinschaft und sehr wirtschaftliche Beiträge aus“, betont hingegen Continentale-Vorstand Hofmeier. Auf ein Preis-Leistungs-Verzeichnis für die zahnärztlichen Material- und Laborkosten verzichtet der Dortmunder Versicherer. „Die ortsüblichen Dentallaborkosten werden im versicherten Umfang erstattet“, so Hofmeier.
Auch die Deutsche Familienversicherung (DFV) verwendet Summenbegrenzungen, aber kein Verzeichnis mit festgeschriebenen Preisen. „Eine solche Preisgestaltung ist gut gemeint, aber intransparent. Ein durchschnittlicher Kunde kann auf Basis der vielen Leistungsbezeichnungen mit Fachtermini nicht einschätzen, ob die vorgegebenen Beträge für eine adäquate Behandlung ausreichen oder nicht“, sagt Stephan Schinnenburg, DFV-Vertriebsvorstand.

