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VuV-Chefjustiziar im Interview „Beim WpIG spielt die Musik auf Level II“

Von in RegulierungLesedauer: 4 Minuten
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Was kann schlimmstenfalls passieren?

Unsere Sorge für die unabhängigen Vermögensverwalter ist, dass die Bafin die neuen Auslegungsregeln für das WpIG einfach von den alten Banken-MA-Risk abschreibt. Dann haben wir dasselbe Problem durch die Hintertür – dass dann wieder die kleinen Vermögensverwalter dieselben Risikoanforderungen wie die großen Häuser erfüllen müssen.

Sehen Sie Chancen, dem zu entkommen?

Ein Mitarbeiter der Bafin hat vor dem Bundestags-Finanzausschuss kürzlich gesagt, dass das WpIG gerade kleinen Wertpapierinstituten spürbare Erleichterungen bringen soll. Als VuV setzen wir uns dafür ein, dass für kleine Einheiten die internen Prüf- und Kontrollverfahren entfallen. Sie sind gänzlich sinnlos.

Stichwort kleine Institute: Das WpIG unterscheidet die Unternehmen nach Bilanzsumme, Erträgen und verwaltetem Geld in drei Klassen. Wo verorten Sie die unabhängigen Vermögensverwalter?

Die Zuordnung nimmt schon die IFR-Verordnung vor. Die meisten Vermögensverwalter werden in Klasse 3 fallen, gelten also als kleine Wertpapierinstitute. Geschätzte 10 Prozent könnten mittelgroß sein.

Die Unternehmen sollen sich erst einmal selbst einer Kategorie zuordnen. Fällt das den Vermögensverwaltern leicht? 

Die Kriterien sind zumindest klar formuliert. Klein ist ein Haus, wenn die Bilanzsumme weniger als 100 Millionen Euro beträgt, die Erträge aus Wertpapiergeschäften unter 30 Millionen Euro liegen und weniger als 1,2 Milliarden Euro verwaltet werden. Allerdings ist noch eine wichtige Frage offen: Was genau fällt alles unter das verwaltete Volumen?

Gibt es denn da einen Spielraum?

Viele Vermögensverwalter haben eigene Fonds, die sie im Auftrag einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beraten oder sogar verwalten. Bisher ist geklärt, dass das verwaltete Fondsvermögen nicht zum verwalteten Volumen des Vermögensverwalters zählen soll. Denn es ist bereits von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Eigenkapital unterlegt. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob auch bei Fonds-Advisory das beratene Fondsvolumen außer Betracht bleibt. Wir sind optimistisch, dass wir das positiv klären können.

Mit Blick auf das kommende WpIG – wo sehen Sie jetzt Ihre größte Aufgabe?

Zum einen dafür zu sorgen, dass möglichst viele Vermögensverwalter als klein eingestuft werden. Die Zuordnung des Fondsgeschäfts ist dafür ausschlaggebend. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Bafin bei den kommenden MA-Risk zum WpIG die Proportionalität zwischen kleinen und großen Instituten auch real umsetzt. Wenn es dort echte Erleichterungen gäbe, würde uns das eine langatmige Diskussion ersparen. Das wird noch ein Kampf um jedes Detail.


Über den Interviewten:
Nero Knapp ist seit 2007 geschäftsführender Justiziar beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) Deutschland. Zuvor hat der promovierte Jurist als selbstständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Öffentliches Recht gearbeitet.

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