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Aufzeichnungspflicht für Finanzberater Bafin überwacht Mifid-II-Umsetzung im Fondsvertrieb

Equalizer zum Auspegeln einer Audioaufnahme: Für Beratungsgespräche am Telefon, im Büro oder in der Filiale gilt eine Pflicht zur Aufzeichnung.
Equalizer zum Auspegeln einer Audioaufnahme: Für Beratungsgespräche am Telefon, im Büro oder in der Filiale gilt eine Pflicht zur Aufzeichnung. | Foto: Pixabay
Elisabeth Roegele; Foto: © Schafgans DGPh / BaFin

Aufsicht mit Augenmaß verspricht Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht/ Asset Management bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Ihre Frankfurter Behörde schaue „sehr genau darauf, welche Prozesse für die Umsetzung implementiert werden, ob diese zeitnah umgesetzt werden und was gegebenenfalls die Ursachen für eine Verzögerung sind“, wird sie aktuell in der Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert.

Denn für Deutschlands Finanzbranche stehe zum heutigen Stichtag 3. Januar 2018 schließlich nicht weniger als ein „Paradigmenwechsel im Anlegerschutz“ bevor: „Der Hersteller rückt stärker in den Fokus der Regulierung, er soll Verantwortung für das Produkt während der gesamten Laufzeit übernehmen“, so Roegele zur Umsetzung der reformierten EU-Richtlinie Markets in Financial Instruments Directive (Mifid II) in deutsches Recht.

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„Für den Kunden wird in der konkreten Beratungssituation künftig einiges besser“, so Chef-Aufseherin Roegele weiter. „Die Kosten einer Geldanlage werden beispielsweise für ihn deutlich transparenter. Wichtig ist, dass er in der konkreten Beratungssituation künftig eine höhere Kostentransparenz hat.“ Sollte es nach dem Jahreswechsel hier und da doch noch haken, trete die Behörde für eine moderate Regulierungspraxis ein.

Das ändert sich ab heute durch Mifid II

Der Bundesverband deutscher Banken informiert mit einem aktuellen Katalog an Fragen und Antworten, welche konkreten Folgen Mifid II für die Finanzberatung hat. Demnach sollten alle Wertpapier-Anleger in Deutschland die folgenden neuen Regelungen kennen:

  • Telefongespräche zu Wertpapiergeschäften werden künftig aufgezeichnet und fünf Jahre aufbewahrt, wenn sie zu einem Wertpapiergeschäft führen oder führen können. Persönliche Gespräche - etwa in der Filiale - sind schriftlich zu dokumentieren.
  • Das bisherige deutsche Beratungsprotokoll diente als Blaupause für die nun europaweit einheitlich geregelte Geeignetheitserklärung. Sie soll dem Anleger zeigen, warum ein ihm empfohlenes Produkt zu seinen Anlagezielen passt.
  • Anleger werden künftig vorab in Euro und Cent über die Kosten eines Produkts und einer Wertpapierdienstleistung informiert.
  • Anleger erhalten vierteljährlich Aufstellungen über die von ihnen gehaltenen Finanzinstrumente.

„Die neuen Vorschriften zielen also auf mehr Transparenz und einen stärkeren Schutz der Anleger, führen aber auch zu einem höheren bürokratischem Aufwand“, kommentiert der Bankenverband. „Wie sie sich auf die Kunden insgesamt und die Angebotspalette der einzelnen Banken auswirken werden, muss sich erst zeigen.“

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