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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Aus für Widerrufsjoker „Bundesregierung will bestehende Rechte von Bankkunden beschneiden“

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Reparatur zum Nachteil der Verbraucher

Die Fehler der Banken möchte die Regierung jetzt mit einem Federstrich zum Nachteil der Verbraucher reparieren. Jetzt kommt alles auf den Gesetzgeber an. „Sollten Bundestag und Bundesrat die Gesetzesvorlage der Regierung durchwinken, ist im Sommer Schluss mit dem Widerrufsjoker bei Altverträgen“, sagt Corzelius.

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte rät Bankkunden, ihre Chancen auf einen Kreditwiderruf zu prüfen, solange dieser Weg zur Umschuldung noch möglich ist.

„Verbraucher haben sehr gute Aussichten“

Solange die geplante Gesetzesänderung noch nicht beschlossen und nicht in Kraft ist, gelten die alten Regeln. „Wer von hohen Zinsen runterkommen möchte oder sich von einer Bank eine vorschnell gezahlte Vorfälligkeitszahlung zurückholen möchte, kann das Widerrufsrecht derzeit noch für sich nutzen“, sagt Rechtsanwalt Corzelius.

Die Erfolgsaussichten eines Kreditwiderrufs sind laut Corzelius grundsätzlich gut. „Am besten sind sie bei Darlehen, die zwischen November 2002 und Mitte 2008 abgeschlossen wurden. Hier haben die Banken offenbar die meisten Fehler bei Widerrufsbelehrungen gemacht.“

90 Prozent dieser Darlehen lassen sich Corzelius zufolge widerrufen. Bei Verbraucherkrediten ab Mitte 2008 bis Juni 2010 seien es immerhin noch 75 Prozent. Aber auch bei einem späteren Vertragsabschluss lohne sich die Prüfung durch einen Anwalt.

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