Aus Steuergründen Ethenea legt Mindestaktienquote für Mischfonds Ethna-Dynamisch fest
Die Fondsgesellschaft Ethenea legt für den offensiven Mischfonds Ethna Dynamisch (ISIN: LU0455734433) eine Mindestaktienquote von 25 Prozent fest. Das Risiko-Profil des Fonds bleibt dabei unverändert. Mit der neuen Quote sollen Anleger in den Genuss einer steuerlichen Teilfreistellung im Rahmen des Investmentsteuergesetzes 2018 kommen.
Bei den Fonds Ethna-Defensiv (ISIN: LU0279509904) und Ethna-Aktiv (ISIN: LU0136412771) führt Ethenea keine Mindestaktienquote ein. Eine Änderung der Anlagebedingungen würde hier das Risiko erhöhen.
Teilfreistellung im Nachhinein möglich
Bei einem Investment in den Ethna-Aktiv besteht jedoch bei Erfüllen einer durchgehenden Mindestaktienquote von 25 Prozent in einem Geschäftsjahr die Möglichkeit, anlegerindividuell über die Steuererklärung eine Teilfreistellung im Nachhinein zu erwirken.
Das zum Jahresbeginn 2018 in Kraft tretende Investmentsteuergesetz sieht unter anderem eine Steuerfreiheit der Erträge von 15 Prozent vor, falls ein Investmentfonds mit einer fortlaufenden Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent investiert ist. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Festlegung einer Mindestaktienquote im Verkaufsprospekt und deren fortlaufende Einhaltung. Dazu ist die Brutto-Aktienquote (ohne Derivate) ausschlaggebend.

