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Aktualisiert am 05.01.2019 - 09:23 Uhrin FinanzanlagenvermittlerLesedauer: 2 Minuten

Ausgabeaufschlag oder Servicegebühr Wie sich unterschiedliche Vergütungsmodelle für Kunden und Berater auswirken

Welche Wirkung hat es, wenn Vermittler auf den Ausgabeaufschlag verzichten und ihren Kunden stattdessen eine Servicegebühr in Rechnung stellen? In Zusammenarbeit mit dem Hamburger Finanzdienstleister Frohreich-Investments haben wir nachgerechnet. Genauer gesagt: Wir stellen drei unterschiedliche Vergütungsmodellen in einer interaktiven Excel-Tabelle einander gegenüber. In allen drei Beispielfällen wurde ermittelt, welche Summe jeweils beim Berater ankommt – und welches Ergebnis der Kunde aus seiner Anlage erzielt.

Anlagesumme jeweils 100.000 Euro

In allen drei Fällen geht es um einen Kunden, der 100.000 Euro anlegt und diese Summe zehn Jahre lang nicht antastet. Der Einfachheit halber wird in unserer schematischen Berechnung ein linearer jährlicher Wertzuwachs von 5 Prozent unterstellt, der Zinseszinseffekt bleibt außen vor. Bei Vergütung über Servicegebühren fallen noch jeweils 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Weil es unter Finanzanlagenberatern erst sehr selten vorkommt, bleibt ein ganz und gar provisionsfreies Modell, das sich etwa mit Vermittlung von Clean Share Classes umsetzen lässt, hier ausgeklammert.

Fall 1) Der Berater nimmt einen reduzierten Ausgabeaufschlag von 3 Prozent ein. Darüber hinaus erhält er eine jährliche Bestandsprovision von 0,4 Prozent, die jeweils im Nachhinein abgerechnet wird.

  • Der Kunde hat nach zehn Jahren netto rund 58.000 Euro Gewinn gemacht, der Berater etwa 7.880 Euro verdient.

Fall 2) Der Kunde zahlt keinen Ausgabeaufschlag, stattdessen zahlt er jährlich 1 Prozent Service-Gebühr an den Berater, die jeweils nachträglich abgerechnet wird. Darüber hinaus wird wie im ersten Fall eine Bestandsprovision von 0,4 Prozent pro Jahr fällig.

  • Der Kunde hat aus seiner Anlage 45.342 Euro Gewinn erwirtschaftet, der Berater hat 19.364 Euro eingenommen.

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Fall 3) Auch hier erhält der Berater eine jährliche Service-Gebühr von 1 Prozent. Die jährlichen 0,4 Prozent Bestandsprovision kehrt der Berater aber an den Kunden aus.

  • Der Kunde hat 51.041 Euro Gewinn gemacht, der Berater 13.634 verdient.

In unserem Rechenmodell profitiert der Kunde in Fall 1 am meisten, also mit Ausgabeaufschlag und Bestandsprovision. Der Berater dagegen macht den besten Schnitt in Fall 2, wenn er also Servicegebühr plus Bestandsprovision erhält.

Die Vergütungstabelle

Wer die Rechnungen nachvollzieht, sollte sich vergegenwärtigen: Ein Buy-and-hold-Investment über zehn Jahre ist nicht unbedingt der Regelfall. Wenn also vordergründig Fall 1 – Vergütung über Ausgabeaufschlag – für den Kunden das beste Anlageergebnis erbringt: Bei jeder Neuordnung des Portfolios wird neuer Ausgabeaufschlag fällig. Dieser schmälert dann das Ergebnis stets aufs Neue. 

In unserer Tabelle, erstellt von Dennis Frohreich, Gründer und Chef von Frohreich-Investments,  lassen sich für Anlagesumme, Ausgabeaufschlag, Höhe der Servicegebühr sowie angenommene Rendite auch jeweils individuelle Werte einsetzen. Hier geht es zur interaktiven Tabelle >>

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