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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Auskunftsklage zum Aktienbesitz Erster Teilerfolg für MLP gegen Maschmeyer

Carsten Maschmeyer muss darüber aufklären, wie viele MLP-Aktien er im Jahr 2008 besaß und von wem er sie bekam. Das urteilte laut einem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung nun Richterin Regine Heneka vom Landgericht Heidelberg. Damit folgt sie den wichtigsten Punkten der Auskunftsklage der MLP. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Der Finanzvertrieb MLP hatte vor dem Landgericht Heidelberg Auskunftsklage eingereicht. Der AWD-Gründer soll noch vor 2008 Gespräche über eine Fusion oder Übernahme mit der MLP-Spitze geführt haben. Diese sollen jedoch an unterschiedlichen Geschäftspraktiken und Kunden-Zielgruppen gescheitert sein. Nun verdächtigt MLP Maschmeyer, daraufhin klammheimlich MLP-Aktien im großen Stil gekauft zu haben. Dabei soll der AWD-Chef von einer deutschen Großbank sowie einer weiteren Bank unterstützt worden sein (wir berichteten).

Wird das Urteil rechtskräftig wird, könnte es für Maschmeyer unangenehm werden. Dann müsste er erklären, ob es zwischen ihm und der Berenberg Bank, der Nürnberger Versicherungsgruppe und dem früheren RWE-Chef Jürgen Großmann konkrete Vereinbarungen gab, MLP-Aktien zu kaufen und diese dann in einer geplanten Aktion an Maschmeyer zu übertragen.

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