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Ausschüttung unter der Lupe Income ist nicht gleich Income

Holger Schröm, Senior-Kundenberater, und Marek Szczerkowski, Steuerexperte bei J.P. Morgan Asset Management
Holger Schröm, Senior-Kundenberater, und Marek Szczerkowski, Steuerexperte bei J.P. Morgan Asset Management | Foto: J.P. Morgan AM

Income Fonds bieten vielfältige Ausschüttungsmöglichkeiten und können damit verschiedene Kundenbedürfnisse abdecken. Beim JPMorgan Investment Funds Global Income wurde bisher von deutschen Anlegern am meisten die sogenannte DIV-Anteilklasse (ISIN: LU0395794307) nachgefragt. Gründe hierfür sind einerseits die quartalsweise erfolgenden, ziemlich planbaren Ausschüttungen und andererseits die mit zehn Jahren längste Historie. Seit fast fünf Jahren gibt es darüber hinaus eine jährlich ausschüttende Variante, die sogenannte DIST-Anteilklasse (LU0840466477). Worin liegt nun der Unterschied und für wen bietet sich die jeweilige Anteilklasse an?

Eine erste Unterscheidung ist wie beschrieben der Ausschüttungsrhythmus. Die DIST-Anteilklasse schüttet einmal jährlich im März aus und die DIV Anteilklasse jedes Quartal, nämlich im Februar, Mai, August und November.

Ein wesentlicher Unterschied liegt darüber hinaus in der Betrachtung der laufenden Kosten zur Berechnung der Ausschüttungshöhe. Die jährliche DIST-Anteilklasse schüttet prinzipiell nach laufenden Kosten (Verwaltungs- und Beratungsgebühren sowie Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen) aus, die vierteljährliche DIV-Anteilklasse vor Kosten. Somit ist die jährlich prozentuale Ausschüttung der DIV üblicherweise höher als in der DIST.

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Grundsätzlich gilt für beide Anteilklassen das „optimale“ laufende Erträge ausgeschüttet werden sollen, ohne einseitig das Risiko für mehr Rendite zu erhöhen. Deshalb ist auch die Ausschüttung nicht garantiert. Aus der langen Fondshistorie ergeben sich jedoch Erfahrungs- und Erwartungswerte. Die A (DIV) hat in der Vergangenheit rund 4 bis 5 Prozent ausgeschüttet und über 4 Prozent sind auch für die Zukunft angestrebt. Die A (Dist) wurde im Rahmen der Investmentsteuerreform angepasst und die zukünftige Ausschüttung dürfte in einer Bandbreite von 2,5 bis 3,5 Prozent liegen.

Wer ganz tief in die Materie eintauchen möchte, findet einen weiteren Unterschied bei der Betrachtung der zur Ausschüttung verwendenden Komponenten. Die Berechnung der Dividendenzusammensetzung bei der DIST-Anteilklasse erfolgt auf Basis der bereits zugeflossenen laufenden Erträge (historische Betrachtung). Dies beinhaltet die eher deutsche Perspektive von vereinnahmten Zins- und Dividendenzahlungen. Die jeweiligen Kursgewinne werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Die Berechnung der Ausschüttungszusammensetzung bei der DIV-Anteilklasse erfolgt dagegen auf Basis einer Stichtagsbetrachtung des vorliegenden Portfolios. Dies bedeutet konkret, dass eine Überprüfung der Ertragsstärke des Fonds zum jeweiligen Quartal erfolgt (zukunftsgerichtete Betrachtung). Bei dieser eher angelsächsischen Sichtweise wird die Renditeerwartung des Gesamtportfolios berücksichtigt. Das heißt bei Aktien die prognostizierte Dividende und bei festverzinslichen Wertpapieren die Rendite auf Endfälligkeit oder die Rendite unter Berücksichtigung von Sonderrückzahlungsrechten (z.B. bei Hochzinsanleihen).

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