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„Auswüchse der Richtlinie korrigieren“ BVI begrüßt Kritik des Bundesfinanzministeriums an Mifid II

Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI Thomas Richter stellt sich hinter Forderungen der Bundesregierung nach einer Überarbeitung von Mifid II.
Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI Thomas Richter stellt sich hinter Forderungen der Bundesregierung nach einer Überarbeitung von Mifid II. | Foto: BVI

Die Bundesregierung teile die Kritik der Fondswirtschaft an Mifid II und setze sich dafür ein, die „Auswüchse der Richtlinie“ zu korrigieren. So heißt es vom Bundesverband Investment und Asset Management BVI im Nachgang einer Konferenz, zu der das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Ständige Vertretung Deutschlands in Brüssel geladen hatten. Gemeinsam mit Vertretern des Europäischen Parlaments, Aufsichtsbehörden und Verbraucherschützern ließen die beiden Behörden dabei die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II Revue passieren, die seit Anfang 2018 in allen  Ländern der Europäischen Union verbindlich ist.

Bereits Ende August hatte sich das BMF für eine Überarbeitung der Richtlinie stark gemacht. In zwei Positionspapieren forderte die Behörde die EU-Kommission auf, Änderungen an Mifid II und den europäischen Verordnungen Priips und Mifir vorzunehmen. Es ging um die Themen Anlegerschutz und Marktstruktur. Das BMF hatte zuvor Vertreter der Finanzindustrie, Anleger und Verbände um Stellungnahmen gebeten.

 „Wir sind beeindruckt, wie stark sich das BMF im Sinne des Anlegerschutzes dafür einsetzt, die Mifid-Mängel zu beseitigen“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Die Richtlinie habe eigentlich Verbraucher schützen sollen. Im Ergebnis überfrachte sie stattdessen Finanzberatungskunden mit Produktinformationen und sorge für einen Rückgang der Wertpapierberatung. „Mifid II ist eindeutig über ihr Ziel hinausgeschossen“, resümiert Richter.  Mit Blick auf die jüngst veröffentlichten Stellungnahmen des BMF schließt er an: „Das Positionspapier war der erste Schritt in Richtung Korrektur, jetzt gilt es, Verbündete in der EU-Kommission und dem Parlament dafür zu finden. Wir begrüßen daher die Initiative des BMF ausdrücklich.“

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Die Hauptkritikpunkte des BVI gegenüber Mifid II richten sich gegen die geforderte Aufzeichnung von Kundentelefonaten („Taping“), verpflichtende Produktinformationen auch gegenüber professionellen Finanzkunden und die unterschiedlichen Standards für Kosteninformationen nach Mifid II und Priips.  

Die Europäische Kommission hat in Aussicht gestellt, Mifid II im kommenden Jahr – zwei Jahre nach ihrem Start – noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

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