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AWD ändert Markenauftritt

Quelle: Fotolia
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„Wir möchten Sie informieren, dass es AWD aufgrund eines bisher zwar nicht rechtskräftigen, jedoch vorläufig vollstreckbaren Urteils, untersagt ist, die Bezeichnung als ‚unabhängiger Finanzdienstleister’ oder sinngemäße Begriffe zu verwenden“, teilt die Rechtsabteilung des AWD mit. Redaktionen werden aufgefordert, Logo, Bilder oder Texte, in denen die Swiss-Life-Tochter AWD im Zusammenhang mit „unabhängig“ verwendet wird, bis zum 30. Juli 2009 auf Webseiten zu löschen. Bis 30. September 2009 sollen die beanstandeten Begriffe auch von sämtlichen Druckstücken, Werbematerialien und sonstigen werblichen Auftritten verschwinden. AWD war vom Landgericht Hannover untersagt worden, mit dem Begriff „Unabhängigkeit“ zu werben. Geklagt hatte der Branchenkonkurrent Deutsche Vermögensberatung (DVAG), dem aufgrund einer gleichzeitig verhandelten Gegenklage des AWD ebenfalls Werbebegriffe untersagt worden sind (DAS INVESTMENT.com berichtete). AWD hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Im Falle einer dennoch möglichen vorläufigen Vollstreckung, gilt für die Werbung im Internet eine Frist von einem Monat und für die sonstige Werbung von drei Monaten. Bei einem Verstoß müsste AWD in diesem Fall bis zu 250.000 Euro zahlen. Die DVAG hatte bekräftigt, für die sofortige Vollstreckung des Urteils eine Sicherheitsleistung von 3 Millionen Euro zu stellen. AWD will Medien ab Mitte August auf Anforderung ein überarbeitetes Logo mit dem neuen Claim „Ihr persönlicher Finanzoptimierer“ zur Verfügung stellen.

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