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AWD verliert vor Gericht

in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute
AWD-Zentrale in Hannover: Hier dürfte die Freude über die <br> zwei Urteile nicht allzu groß sein
AWD-Zentrale in Hannover: Hier dürfte die Freude über die
zwei Urteile nicht allzu groß sein
Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Finanzdienstleister AWD zu Schadenersatz verklagt (Az.: 5 U 187/1). Den klagenden Privatanleger eines Filmfonds muss AWD nun so stellen, wie wenn dieser den Fonds nie gekauft hätte. Konkret geht es um 14.000 Euro Schadenersatz.

Bei der Vermittlung des Internationalen Medienfonds (IMF 2) der Deutschen Capital Management (DCM) sei es laut Gericht zu Beratungsfehlern des AWD-Beraters gekommen. Dieser  habe bei der Beratung nicht auf das erhöhte Totalverlustrisiko des Filmfonds hingewiesen. Auch die Prospekte des IMF 1 und IMF 2 seien diesbezüglich fehlerhaft und verharmlosten die Risiken.

Das Gericht weist auch zurück, dass der Fall bereits verjährt sei. Eine Verjährung beginne erst dann, wenn der Anleger von der Falschberatung erfahre. Im Fall geht das Naumburger Gericht davon aus, dass der Kläger von der Verharmlosung des Totalverlustrisikos erst durch seinen Rechtsanwalt erfahre habe. Eine Revision gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen.

In einem weiteren Verfahren urteilte das Landgericht Braunschweig, ein AWD-Mitarbeiter habe ein Ehepaar falsch beraten. Der vermittelte Filmfonds IMF 3 sei keine sichere Geldanlage, wie im Beratungsgespräch dargestellt, sondern ein Produkt der höchsten Risikostufe (Az.: 5 O 1976/10). Gegen das Urteil will der AWD Berufung einlegen.

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