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Axa gewährt nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente

Die Krankentagegeldversicherung ersetzt ganz oder teilweise Verdienstausfälle, die entstehen, wenn ein Versicherter wegen einer Krankheit oder durch einen Unfall  vorübergehend arbeitsunfähig ist. Führt eine Krankheit oder ein Unfall zur Berufsunfähigkeit, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die Betroffenen ist es dabei wichtig, dass der Übergang von einer Arbeitsunfähigkeit zu einer Berufsunfähigkeit nahtlos funktioniert.

Im Alltag kommt es aber oft zu Verzögerungen, weil die Definition der Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung eine andere ist als in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das kann also dazu führen, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, da ihren Bedingungen zufolge bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Der Berufsunfähigkeitsversicherer prüft  dagegen noch – meist über mehrere Wochen –, ob nach seinen Bedingungen überhaupt eine BU vorliegt.

Diese Lücke möchte Axa schließen. Deshalb zahlen die Axa-Krankenversicherer von Axa und der DBV das Krankentagegeld solange weiter, bis die BU-Prüfung abgeschlossen ist. Stellen die Lebensversicherer im Axa-Konzern eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit fest, erhält der Kunde die Leistungen aus seinem BU-Vertrag – gegebenenfalls auch rückwirkend. Ergibt die Prüfung, dass der Versicherte nicht berufsunfähig ist, muss er das Krankentagegeld für die Prüfdauer nicht zurückzahlen. 

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