Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung, bezweifelt, dass der Staat sein geplantes Standarddepot pünktlich zum Reformstart am 1. Januar 2027 an den Markt bringt. Das sagte er im Podcast von Finanzklar-Gründer Juri Galkin, der DAS INVESTMENT exklusiv vor Veröffentlichung vorlag.

Fehlende Ausschreibung als Kernproblem

Bislang sei nicht einmal eine offizielle Ausschreibung für das Standarddepot bekannt, erklärt Bader auf die Frage, ob der Starttermin realistisch sei. Da der Staat ein Zulagensystem sowie eine vollständige Bestandsverwaltung entweder selbst aufbauen oder extern vergeben müsse, sei im letzteren Fall eine europaweite Ausschreibung mit den entsprechenden Formalismen einer staatlichen Vergabe erforderlich. Allein der Aufbau einer funktionierenden Bestandsverwaltung dauere nach seiner Einschätzung mehr als sechs Monate.

Bader steht mit dieser Skepsis nicht allein: Bereits im März, kurz nach dem Bundestagsbeschluss zur Reform, hatten Branchenvertreter ähnliche Bedenken geäußert – dort hielten sowohl eine Expertin als auch ein Marktbeobachter einen fristgerechten Verkaufsstart für unwahrscheinlich, unter anderem mit Verweis auf deutsche Behördenstrukturen.

„Gebt es auf, als Staat Produktanbieter sein zu wollen“

Bader geht in dem Gespräch über die Terminfrage hinaus und stellt die Rolle des Staates beim Standarddepot grundsätzlich infrage. Ein Staat sei dafür da, Gesetze zu machen und deren Einhaltung sicherzustellen – nicht aber, um selbst auf einem freien Markt aufzutreten, so Bader. Zumal der Markt mit über 80 Lebensversicherern, Neobrokern und zahlreichen Fondsgesellschaften alles andere als ein Oligopol sei. Er bezeichnet den staatlichen Eintritt als Produktanbieter als „ordnungspolitischen Sündenfall“. Nach einem einzigen Satz an die Bundesregierung gefragt, fasst er seine Position am Ende des Gesprächs so zusammen: „Für diese Reform: Gebt es auf, als Staat Produktanbieter sein zu wollen.“

Wer verwaltet die neuen Konten?

Neben der Ausschreibung sieht Bader eine zweite offene Baustelle: die Verwaltung der künftigen einzelvertraglichen, kapitalgedeckten Konten. Er zweifelt, ob Bundesbank oder Deutsche Rentenversicherung Bund dazu aktuell in der Lage sind. Beide Institutionen könnten das nach seiner Einschätzung derzeit noch nicht – und es werde auch lange dauern, bis sie es könnten.

Ein Prozent Kosten – aber bitte ohne Subvention

Zur vorgesehenen Kostenquote von einem Prozent für das Standarddepot äußert sich Bader differenziert: Diese Quote sei nach seiner Einschätzung auch ohne staatliche Subvention allein über kostengünstige ETFs erreichbar – etwa, wenn die Bundesbank entsprechend günstige Konditionen verhandle. Eine staatliche Subventionierung der Kostenquote würde er dagegen als Skandal werten.

Krisenszenario: Was mit den Wechselplänen bei einem Schock passiert

Ohne Garantie liegt die erwartete Ablaufleistung im statistischen Mittel höher – dennoch verweist Bader anhand eines hypothetischen Beispiels auf die Kluft zwischen Erwartungswert und tatsächlichem Sparerverhalten: Sollte es etwa durch eine Eskalation im Nahen Osten zu einem deutlichen Kurseinbruch kommen, würden viele Sparer eher an ihren bestehenden Garantien festhalten als in das neue Altersvorsorgedepot zu wechseln, so seine Einschätzung.

Höhere Renten, längeres Leben – Kritik an einheitlichen Abschlägen

Zu den von der Alterssicherungskommission diskutierten Rentenabschlägen bei frühzeitigem Renteneintritt (aktuell 0,3 Prozent pro Monat) widerspricht Bader einer pauschalen Anpassung. Der Langlebigkeitstrend bei hohen Einkommen setze sich fort, während er bei einkommensschwächeren Gruppen bereits bröckele – ein Befund, den nach seiner Einschätzung auch die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigen würde, würde sie ihre Bestände entsprechend auswerten. Rentenhöhengewichtet betrachtet müsste der Abschlag für Besserverdiener nach Baders Auffassung eher bei 0,4 bis 0,45 Prozent liegen; dazu solle man die Aktuare heranziehen.

Beratungsbedarf bei „Störfällen“ im Lebenslauf

Im Vergleich zwischen Neobrokern wie Trade Republic oder Scalable und klassischen Versicherern sieht Bader den entscheidenden Unterschied in der Beratung. Gerade bei Veränderungen der Lebenssituation – Scheidung, Berufswechsel, Umzug ins Ausland – komme der Neobroker nicht aktiv auf die Kundschaft zu, während Versicherungsvermittler genau hier ansetzen könnten. Menschen bräuchten Beratung, so Bader – allerdings gute Beratung.

Keine Pflicht mehr zur lebenslangen Rente

Anders als bei der Riester-Rente sieht das Altersvorsorgedepot keine verpflichtende lebenslange Verrentung mehr vor; wahlweise ist auch ein Auszahlplan möglich. Als Lebensversicherer könne er damit leben, so Bader – die Stuttgarter werde entsprechend auch einen Auszahlplan anbieten. Aus staatlicher Sicht wirft er aber die Frage auf, warum ein gefördertes Produkt beispielsweise mit Alter 85 auslaufen solle, wenn Betroffene dann mitunter wieder auf Sozialleistungen angewiesen seien.

Vorbehalte gegen Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten

Zum Vorschlag der Alterssicherungskommission, auch Selbstständige und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, äußert Bader Vorbehalte – unter anderem mit Verweis auf die im Schnitt höhere Lebenserwartung dieser Gruppen. Er verbindet dies mit genereller Kritik am kurzfristigen Zeithorizont politischer Entscheidungen, die sich seiner Ansicht nach eher von Wahl zu Wahl als in langfristigen Linien orientierten.