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Bafin: 26.000 Euro Strafe wegen Fehler im Beratungsprotokoll

Lernfähigkeit scheint der Finanzberatungs-Branche fremd zu sein – zumindest, was die Beratungsprotokolle betrifft. Nachdem die Bafin im Mai vergangenen Jahres gegen sechs Banken ein Bußgeldverfahren wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle eingeleitet hatte, gerieten nun weitere Institute ins Visier der Aufsichtsbehörde.

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die Bafin in zehn Fällen Bußgeldverfahren wegen fehlender oder mangelhafter Beratungsprotokolle eingeleitet. In zwei davon verhängte die Behörde Bußgelder von 18.000 beziehungsweise 26.000 Euro. Beide Banken haben Einspruch eingelegt. Das maximale Bußgeld kann in solchen Fällen bis zu 50.000 Euro betragen.

Erst in der vergangenen Woche kritisierten Stiftung Warentest und der Spitzenverband der Verbraucherzentralen die Qualität der Beratungsprotokolle. In acht von 50 Test-Gesprächen sollen die Berater den Testkunden überhaupt keinen Protokoll ausgehändigt haben, obwohl dies seit 2010 Pflicht ist.

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