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Neue Aufsicht für 34f-ler Abstimmung über Bafin-Aufsicht vertagt

Carsten Brodesser (CDU) ist Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.
Carsten Brodesser (CDU) ist Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. | Foto: Deutscher Bundestag

Am 19. Juni, Freitag dieser Woche, sollte der Bundestag laut Plan über das Gesetz zur neuen Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) abstimmen. Doch daraus wird wohl nichts. Wie das Büro des CDU-Abgeordneten Carsten Brodesser gegenüber DAS INVESTMENT bestätigte, gebe es aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin viele ungeklärte Details rund um das Gesetzesprojekt. Man wolle daher beantragen, die finale Abstimmung zu verschieben.

Die Initiative zu dem Aufsichtsübertragungsgesetz („FinAnlVÜG“) kommt von der Bundesregierung. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD hatten ein entsprechendes Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag umrissen – ohne auf die Ausgestaltung einzugehen. Über diese herrscht weiterhin Uneinigkeit, auch unter den Koalitionspartnern.

Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte zwar in diesem März das Bundeskabinett. Verhandlungen in Bundestag und Bundesrat haben jedoch bislang keinerlei Konsens ergeben. So bestehen innerhalb der CDU/CSU-Fraktion weiter Zweifel, ob die Bundesregierung die Kosten sachgemäß ermittelt habe, die die neue Aufsicht mit sich bringen würde. Ebenso steht der Vorwurf im Raum, man habe sich im Vorfeld kaum mit Alternativen zum jetzt bestehenden Gesetzentwurf befasst.

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Laut dem gegenwärtigen FinAnlVÜG-Entwurf sollen 34f- und 34h-Vermittler ab Januar 2021 unter die Aufsicht der Bafin kommen. Die bisher zuständigen Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter würden dann von ihrer Aufgabe entbunden. Damit wolle man die so bezeichnete zersplitterte Aufsichtsstruktur am hiesigen Finanzberatungsmarkt beenden, heißt es von den Gesetzesinitiatoren. Bislang müssen allein Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter der Bafin Rechenschaft ablegen – für Finanzvermittler nach Gewerbeordnung, die oft in Kleinbetrieben tätig sind, besteht eine vergleichsweise mildere Regulierung. 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Gesetzesvorhaben als eilbedürftig eingestuft: Da die Bafin Zeit zur Vorbereitung benötige, soll der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren.

Wenn die finale Abstimmung am Freitag vertagt wird, könnte das allerdings knapp werden. Der Bundestag kommt in der Woche ab dem 29. Juni zusamen ein letztes Mal vor der Pause zusammen. Am Mittwoch jener Woche, also am 1. Juli, wird ein letztes Mal der Bundestags-Finanzausschuss tagen. Dessen Aufgabe ist es, im Vorfeld der finalen Bundestags-Abstimmung einen Konsens zu finden.

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