LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Berufsbild BeraterLesedauer: 3 Minuten

Neue Aufsicht für 34f-ler Abstimmung über Bafin-Aufsicht vertagt

Seite 2 / 2

Ein Konsens lässt allerdings auf sich warten. Auf Betreiben der SPD ist das Thema zur Klärung aktuell an die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden übergeben worden. Der Finanzausschuss wird sich auf seiner Sitzung an diesem Mittwoch mit dem Thema voraussichtlich nicht befassen. Ob bis zur letzten Sitzungswoche in 14 Tagen die Regierungsparteien einen Kompromiss erzielen können, bleibt abzuwarten.

Trotz aller Unklarheiten rund um den FinAnlVÜG-Entwurf hat die finanzpolitische Sprecherin der CDU-/CSU-Fraktion, Antje Tillmann, kürzlich betont, dass sich ihre Fraktion an den Koalitionsvertrag gebunden sehe: CDU/CSU unterstützten den Aufsichtswechsel. Das Antwortschreiben Tillmanns auf die persönliche Anfrage eines betroffenen Vermittlers liegt unserem Portal vor.

Allein bei den Feinheiten bestehen zwischen den Koalitionspartnern Differenzen. Diese traten etwa während der Verbändeanhörung Im Bundestag Ende Mai deutlich zutage: Während man bei der SPD offensichtlich an dem Entwurf in seiner jetzigen Form festhalten wollte, meldeten vor allem die CDU-Abgeordneten Tillmann und Carsten Brodesser, der das Gesetzesprojekt auf Unionsseite federführend betreut, Zweifel an – vor allem hinsichtlich der Kosten.

Auch Alternativen zum Aufsichtsmodell, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, kamen während der Anhörung zur Sprache: etwa ein Aufsichtsumbau mit der Bafin als oberer Behörde und den IHKs in der operativen Verantwortung. Eine solche Aufsicht sei unkompliziert zu installieren, bekräftige Brodesser in einer jüngst verfassten Stellungnahme, die DAS INVESTMENT vorliegt.

In derselben Stellungnahme äußert Brodesser auch Zweifel, ob sich der aktuell anvisierte Zeitplan bei der Bafin umsetzen lasse. Die Behörde habe nicht schlüssig dargelegt, ob sie der neuen Aufgabe zum 1. Januar qualitativ gerecht werden könne. Ebenso sei nicht nachvollziehbar, warum das BMF das Gesetzesvorhaben als eilbedürftig ansieht - dies vor allem angesichts der Corona-Krise.

Falls sich die Koalitionsparteien über das Gesetz vor der Sommerpause nicht mehr einigen sollten, stünde als nächster Abstimmungstermin erst die Bundestags-Sitzungswoche ab dem 7. September zur Verfügung. Der anvisierte Starttermin 1. Januar für das neue Aufsichtsregime wird dann voraussichtlich nicht einzuhalten sein – das Vorhaben dürfte sich in dem Fall verschieben.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion