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Bafin-Aufsicht für 34f-ler Ausschüsse im Bundesrat lehnen Gesetzentwurf ab

Blick in den Sitzungssaal des Bundesrats: Zwei Bundesratsausschüsse stemmen sich gegen ein aktuelles Gesetzesvorhaben, das 34f- und 34h-Vermittler der Bafin unterstellen will.
Blick in den Sitzungssaal des Bundesrats: Zwei Bundesratsausschüsse stemmen sich gegen ein aktuelles Gesetzesvorhaben, das 34f- und 34h-Vermittler der Bafin unterstellen will. | Foto: imago images / photothek

Gegen die Bafin-Aufsicht für Vermittler mit Lizenz nach den Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung regt sich neuer Protest: Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats lehnen den Gesetzentwurf zur Aufsichtsübertragung (FinAnlVÜG) ab. Das haben die Gremien auf ihrer jüngsten Sitzung am 30. April beschlossen. Das zugehörige Schreiben liegt unserem Portal vor. Gleichzeitig empfehlen auch die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen, die Aufsichtsübertragung in ihrer jetzigen Form zurückzuweisen.

Die Empfehlungen haben den Charakter von Vorschlägen. Am 15. Mai soll das Bundestagsplenum darüber abstimmen. Mit der Empfehlung der Ausschüsse sowie der Ablehnung aus Bayern und Nordrhein-Westfalen erhält das Gesetzgebungsverfahren jedoch eine neue Wendung.  

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Zur Begründung der Ablehnung heißt es im gemeinsamen Schreiben des Finanz- und Wirtschaftsausschusses – und wortgleich in den Schreiben aus Bayern und NRW: „Es liegen keine Missstände vor, die eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erforderlich machen würden.“ Die bisherige Kontrolle der Vermittler durch Industrie- und Handelskammern (IHKs)  und Gewerbeämter habe sich bewährt. „Die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin wäre mittelstandsfeindlich und würde auch aus Sicht des Verbraucherschutzes keine Verbesserung bringen.“

Die betroffenen Vermittler hätten durch eine Bafin-Aufsicht erhebliche Mehrkosten und einen höheren Verwaltungsaufwand zu schultern. Das würde viele kleine Vermittlerunternehmen überfordern und aus dem Markt drängen. Übrig blieben dann vor allem Vermittler aus Großvertrieben, die „sich häufig nicht allein am Kundeninteresse orientieren, sondern auch an internen Ziel- und Absatzvorgaben“.  Die Bundesratsausschüsse nehmen hier offenbar Bezug auf große Finanzvertriebe wie DVAG oder Tecis.

Weiter heißt es in dem Papier: Eine Bafin-Aufsicht würde Synergieeffekte zunichtemachen, die sich aktuell für zahlreichen Vermittler ergäben, die neben Finanzanlagen auch Versicherungen vermittelten. Denn Versicherungsvermittler sollen weiterhin in der Obhut der IHKs bleiben. Würden Vermittler mit Doppellizenz also Finanzen-seitig unter Bafin-Aufsicht kommen, würde das erst recht für eine zersplitterte Aufsicht sorgen – ganz entgegen der Grundidee des Gesetzes.

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