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Bafin-Aufsicht für 34f-ler Ausschüsse im Bundesrat lehnen Gesetzentwurf ab

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Die Ausschüsse verweisen in ihrer Kritik an dem Gesetzentwurf auch auf den Nationalen Normenkontrollrat: Selbst das unabhängige Beratungsgremium habe moniert, dass sich die Bundesregierung nicht intensiv genug mit Alternativen auseinandergesetzt habe, beispielsweise einer „zweistufigen Lösung, die Bafin und bisherige Aufsichtsbehörden einbezieht.“ Die Ausschüsse spielen auf Ideen an, der Bafin zwar die formelle Aufsicht zu übertragen, das tägliche operative Geschäft jedoch bei den IHKs zu belassen.

Sollte der Bundesrat die Ablehnung nicht übernehmen, empfehlen die Ausschüsse weiter, wolle man erwirken, „den tatsächlichen Personalbedarf und die jährlichen Kosten, die durch die Bafin-Aufsicht für die Wirtschaft tatsächlich entstehen werden, erneut zu prüfen“.

Die Bundesratsausschüsse zerpflücken auch den Plan der Regierungsparteien, die freiwerdenden Kapazitäten der IHKs einzusetzen, um gegen Geldwäsche vorzugehen: Für Geldwäschebekämpfung seien die IHKs nicht zuständig.

Ähnliche Argumente haben in der Vergangenheit bereits Interessenvertretern wie die Vermittlerverbände AfW und Votum und eine Initiative aus deutschen Maklerpools erhoben. Auch aus der Politik waren verschiedentlich Zweifel laut geworden: So hat sich neben dem FDP-Abgeordneten Frank Schäffler beispielsweise auch CDU-Mann Carsten Brodesser im Bundestag gegen die Aufsichtsübertragung in der jetzt angedachten Form stark gemacht. Ebenso setzen sich regional mehrere IHKs für den Verbleib der Aufsicht über 34f- und 34h-Vermittler in ihrer Zuständigkeit ein.

Laut dem Zeitplan, der für das Gesetzesvorhaben vorliegt, wird sich noch in dieser Woche der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetz befassen. Am 25. Mai können darüber hinaus unterschiedliche Interessengruppen im Bundestag Stellung nehmen. Auch die Verbände AfW und Votum werden sich dann noch einmal in der Sache äußern. Am 19. Juni soll der Entwurf laut Plan in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passieren.  

Das Votum des Bundesrats, der sich Anfang Juli abschließend damit befassen soll, hat in diesem Fall beratenden Charakter. Das FinAnlVÜG ist ein Einspruchsgesetz, es ist nicht direkt zustimmungspflichtig durch die Ländervertreter.

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