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Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Berater Regierung will Kosten noch einmal prüfen

Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen einer wöchentlichen Kabinettssitzung: Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Aufsichtsübertragungsgesetz reagiert.
Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen einer wöchentlichen Kabinettssitzung: Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Aufsichtsübertragungsgesetz reagiert. | Foto: imago images / photothek

Die Bundesregierung will den Personalbedarf und die Kosten, die eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler an die Bafin mit sich brächte, noch einmal auf den Prüfstand stellen. Das versprechen die Regierungsvertreter in einem Schreiben an den Bundesrat. Sie reagieren damit auf eine kritische Stellungnahme der Ländervertreter zum geplanten Aufsichtsübertragungsgesetz.

Der Bundesrat hatte sich auf seiner Sitzung am 15. Mai zum geplanten Aufsichtswechsel für Gewerbeordnungsvermittler mit Lizenzen nach Paragraf 34f und 34h geäußert. Die Ländervertreter lehnen demnach den Plan der Regierung, diese Vermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu unterstellen, zwar nicht rundheraus ab. Sie äußern allerdings Bedenken. Diese hat sich die Bundesregierung offenbar zu Herzen genommen hat, zumindest in Teilen.

In seiner Stellungnahme kritisierte der Bundesrat konkret: Es bleibe unklar, wie sich eine Bafin-Aufsicht für das Vermittlersegment umsetzen lasse – und zwar in finanzieller wie auch organisatorischer Hinsicht. Denn selbst der Nationale Normenkontrollrat, Beratergremium der Bundesregierung, habe festgestellt, dass Aufwand und Kosten im Vorfeld nur lückenhaft ermittelt und nicht nachvollziehbar dargestellt wurden. Der Bundesrat bitte daher die Bundesregierung, den tatsächlichen Personalbedarf und die jährlichen Kosten, die der Aufsichtswechsel voraussichtlich verursachen werde, erneut zu prüfen.

Weiter monierten die Ländervertreter: Man habe im Vorfeld kaum Alternativen zur Bafin-Aufsicht in der jetzt angepeilten Form erwogen. Beispielsweise die Idee einer Zwei-Stufen-Aufsicht: Formal an der Spitze stünde die Bafin, das operative Geschäft bliebe bei den bereits zuständigen und schon erfahrenen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Auch die Einstufung des Gesetzesverfahrens als „eilbedürftig“ sei nicht nachvollziehbar, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme kritisiert.

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