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Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Berater Regierung will Kosten noch einmal prüfen

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Auf diese Einwände hat die Bundesregierung nun reagiert. Und im ersten Kritikpunkt tatsächlich Entgegenkommen signalisiert: Die Kosten wolle man in der Tat noch einmal überprüfen. Den Sinn des Aufsichtswechsels ziehen die Regierungsvertreter indessen auch nachträglich nicht in Zweifel. Ziel sei es, die Aufsicht für alle Finanzberater zu vereinheitlichen. Das sei in Anbetracht der vielen europäischen Regeln, die mittlerweile ins Aufsichtsrecht hineinspielten, notwendig.

Auch auf die Kritik des Bundesrats hin, es seien kaum Alternativen zur jetzt anvisierten Form der Bafin-Aufsicht im Gespräch gewesen, schalten die Regierungsvertreter auf stur: Es seien überhaupt keine geeigneten Alternativen ersichtlich gewesen. Insbesondere eine zweistufige Lösung – mit Kompetenzen sowohl bei der Bafin als auch bei den IHKs – seien „nach Auffassung der Bundesregierung verfassungsrechtlich bedenklich“.

Dass man das Gesetzesverfahren als eilbedürftig einstufe, sei dem baldigen Beginn des neuen Aufsichtsregimes für 34f- und 34h-Vermittler geschuldet: Der Wechsel solle zum 1. Januar 2021 statfinden. Man wolle der Bafin und den betroffenen Vermittlern Zeit zur Vorbereitung einräumen und das Vorhaben vor der parlamentarischen Sommerpause abschließen.

Wann mit der erneuten Überprüfung der Kosten zu rechnen ist, lässt die Antwort der Bundesregierung allerdings offen. Daher ist auch fraglich, ob die neu berechneten Kosten im Gesetzgebungsprozess noch eine Rolle spielen werden. Denn viel Zeit bis zur endgültigen Abstimmung im Bundestag bleibt nicht mehr: Am 19. Juni soll nach derzeitigem Plan der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passieren.

Knackpunkt Kosten

Eine Beaufsichtigung der etwa 37.000 registrierten 34f- und 34h-Vermittler durch die Bafin würde nach bisheriger Berechnung der Bundesregierung mit jährlich rund 36,4 Millionen Euro zu Buche schlagen. Hinzu kämen einmalig 5,2 Millionen Euro. Alle Kosten sollen die Beaufsichtigten selbst schultern – in Form von Umlagen, Gebühren und gesonderten Kostenerstattungen.

An der Höhe der ermittelten Kosten haben neben dem Bundesrat und dem Normenkontrollrat auch Branchenvertreter Zweifel geäußert. Beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW befürchtet man etwa: Durch die Umorganisation könnten viele Vermittler auf eine eigene Lizenz verzichten wollen. Wenn von 37.000 Vermittlern am Ende möglicherweise nur weniger als 10.000 mit eigener Erlaubnis übrig blieben, müssten die verleibenden Vermittler rund viermal so viel zahlen wie aktuell geplant.

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