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Aktualisiert am 16.05.2020 - 00:35 Uhrin MärkteLesedauer: 2 Minuten

Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler So sieht der Zeitplan für das Übertragungsgesetz aus

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt: Die Aufsichtsbehörde soll ab 2021 auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater kontrollieren.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt: Die Aufsichtsbehörde soll ab 2021 auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater kontrollieren. | Foto: imago images / brennweiteffm

Die Bundesregierung hat es mit der Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern an die Bafin offenbar eilig. Das neue Aufsichtsregime für Vermittler nach den Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung soll ab 2021 gelten. Der zugehörige Gesetzentwurf hat Anfang März das Bundeskabinett passiert. Als nächste Hürden stehen die Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat bevor.

Hier sorgt auch die Corona-Krise für keinerlei Verzögerung. Denn von ihrem straffen Zeitplan will die Bundesregierung auch in der Krise nicht abweichen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums (BMF) bestätigte gegenüber DAS INVESTMENT, dass der Plan, den das Ministerium Anfang März gefasst hat, nach wie vor aktuell ist.

Demnach ist der Regierungsentwurf des Übertragungsgesetzes (FinAnlVÜG) Anfang April dem Bundesrat zugegangen. Am 30. April soll dessen Finanzausschuss darüber beraten.  Die erste Lesung im Bundestag ist für den 7. Mai angesetzt. Am 25. und 27. Mai sowie am 17. Juni soll sich der Bundestags-Finanzausschuss mit dem Entwurf befassen, der 25. Mai ist dabei für Anhörungen reserviert, in denen auch Branchenverbände noch einmal zu Wort kommen könnten.

Dann der Endspurt: Am 19. Juni kommt der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung, also zur abschließenden Debatte, in den Bundestag. Als letztes soll am 3. Juli der Bundesrat darüber abstimmen.

Die Datentabelle des BMF zeigt, dass es dem Ministerium wichtig war, den Regierungsentwurf nach Möglichkeit schnell in den Bundestag einzubringen: Das Datum für die erste Lesung ist mit „besonders eilbedürftig“ gekennzeichnet.

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Quelle: BMF

Die Zeit, die der Branche bleibt, um mögliche Änderungen durchzusetzen, drängt ganz offensichtlich. Weiterhin gibt es vielfach Vorbehalte gegen eine Bafin-Aufsicht über den freien Finanzvertrieb.

Eine aktuelle Gegeninitiative kommt von der Bundestagsfraktion der FDP. Unter Federführung des Abgeordneten Frank Schäffler hat sie einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der zusammen mit dem Regierungsentwurf beraten werden soll. Zentrale Forderung: Die Bundesregierung solle „qualifizierte Finanzberatung ortsnah und kostengünstig erhalten“.  Die Aufsicht für freie Finanzvermittler und -berater sei aktuell dezentral organisiert und solle es auch bleiben. Ein Aufsichtswechsel würde für alle Seiten teuer werden: Viele Vermittler müssten ihren Beruf aufgeben, und auch die Kunden zahlten drauf.

Ähnlich lauten die Argumente von Maklerverbänden und einer Initiative von Maklerpools. Die Interessenvertreter haben in der Vergangenheit bereits vielfach gegen die geplante Aufsichtsverschiebung protestiert.

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