LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 4 Minuten

Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler So verlief die Anhörung im Bundestag

Seite 2 / 2

Auch der DIHK, vertreten durch Rainer Kambeck, lehnte eine Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler ab: Die dezentrale Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) funktioniere reibungslos und unterstütze mittelständische Unternehmen. Kambeck hält es auch für umsetzbar, dass die IHKs die Aufsicht über Gewerbeordnungsvermittler auch deutschlandweit übernehmen – um so das aktuell noch geteilte Aufsichtsregime von IHKs und Gewerbeämtern zu vereinheitlichen.

Was für die neue Aufsicht spricht

Klar pro Aufsichtswechsel äußerte sich dagegen Dorothea Mohn. Die Expertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält eine zentrale Bafin-Aufsicht für sinnvoll und notwendig. Verbraucher erhielten dann einen einheitlichen Ansprechpartner. Die derzeit aufsichtsführenden IHKs unterstützten zudem allzu deutlich die Vermittlerseite. Der Wechsel sei auch organisatorisch notwendig. Denn die gesamte Finanzmarktregulierung finde zunehmend auf zentraler, europäischer Ebene statt.

Auch Rechtsanwalt Mattil äußerte sich im Sinne der geplanten Aufsichtsübertragung: Verbraucher sollten sich an eine einheitliche Anlaufstelle für Fragen sowohl zu Produkten und als auch zum Vertrieb wenden können. Ein Aufsichtswechsel verschlechterte zudem nicht die Rahmenbedingungen für freie Vermittler. Auch die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft äußerten sich zustimmend zum Aufsichtswechsels für freie Finanzmakler, um einheitliche Bedingungen für den Finanzvertrieb zu schaffen.

Während der Fragerunde kamen auch Alternativen zur jetzt angepeilten Form der Bafin-Aufsicht zur Sprache. Etwa die Idee einer geteilten Aufsicht – mit der  Bafin an der Spitze und den IHKs als Anlaufstellen fürs operative Tagesgeschäft. Oder die Idee, Vermittler mit Zulassung nach den verschiedenen Unterkategorien des Paragraf 34f auch unterschiedlich zu beaufsichtigen: Wer nur offene Investmentfonds vermitteln dürfe, könne unter IHK-Aufsicht bleiben.

Bafin-Expertin Elisabeth Roegele erläuterte, dass man bei der Bafin für einen möglichen Aufsichtswechsel zum kommenden 1. Januar bereit sei. Die Behörde habe aus den eigenen Reihen bereits 40 Mitarbeiter rekrutiert, im zweiten Halbjahr 2021 wolle man weitere Mitarbeiter einstellen. Insgesamt veranschlage die Bafin 36,4 Millionen Euro jährlich für den neu einzurichtenden Aufsichtsbereich. 13,1 Millionen Euro entfielen davon auf zukünftige Prüfungen, 19 Millionen Euro auf die laufende Beaufsichtigung und 5 Millionen Euro auf Gebühren aus Erlaubniserteilungen oder -änderungen.

Wie es mit dem FinAnlVÜG weitergeht

Laut Plan des Bundesfinanzministeriums soll der Bundestag bereits am 19. Juni in abschließender Lesung über das FinAnlVÜG entscheiden. Um der Bafin und den betroffenen Vermittlern angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen, wurde der Regierungsentwurf als eilbedürftig eingestuft. Der Aufsichtswechsel für 34f- und 34h-Vermittler soll planmäßig zum 1. Januar 2021 stattfinden.

Einwände gegen das Gesetzesvorhaben äußerte jüngst indessen auch der Bundesrat. Die Ländervertreter verwiesen in einer gemeinsamen Stellungnahme auf jene Bedenken, die zuvor der Nationalen Normenkontrollrat geäußert hatte. Das Beratergremium der Bundesregierung hatte angezweifelt, dass die Kosten, die mit dem Aufsichtswechsel auf die Branche zukämen, richtig berechnet worden seien. Die Bundesregierung versprach daraufhin, die Kostenseite erneut prüfen zu wollen.

Ob das allerdings bis zum anvisierten Abstimmungstag im Bundestag, dem 19. Juni, geschehen kann, ist fraglich, allein in zeitlicher Hinsicht. Es scheint aktuell nicht ganz ausgeschlossen, dass sich zumindest der Zeitplan für das Gesetzesvorhaben noch einmal verschiebt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen