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Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler Wo man bei CDU/CSU noch Klärungsbedarf sieht

CDU-Abgeordnete und finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Antje Tillmann: Beim Thema Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Berater gibt es noch Unklarheiten.
CDU-Abgeordnete und finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Antje Tillmann: Beim Thema Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Berater gibt es noch Unklarheiten. | Foto: imago images / Christian Spicker

Das Gesetz, das 34f- und 34h-Berater unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bringen will, soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings herrschen bei dem Thema weiter offene Fragen. Auch die Expertenanhörung, bei der sich kürzlich Bundestagsabgeordnete mit Branchenvertretern austauschten, hat hier nur bedingt für Klarheit gesorgt. Bereits während der eineinhalbstündigen Fragerunde konnten Zuschauer den Eindruck gewinnen, dass zwar eine Reihe noch ungelöster Probleme zur Sprache kam. Allerdings deuteten sich kaum Kompromissvorschläge an, die Anhörung warf eher neue Fragen auf.

Das bestätigt auch die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Antje Tillmann, auf Anfrage von DAS INVESTMENT: „Die wenig überzeugende Einlassung der Bafin in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss hat mich und meine Fraktion überrascht.“ Die Bafin-Vertreterin Elisabeth Roegele hatte im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht: Bei der Bafin gehe man davon aus, dass sich jeder zweite der rund 37.000 betroffenen Vermittler zukünftig einer Vertriebsgesellschaft anschließen werde – statt eine eigene Lizenz zu beantragen. Damit würden sich in den Augen Tillmanns und der CDU/CSU-Fraktion allerdings auch die Kosten verschieben, die die verbleibenden Lizenzinhaber zu tragen hätten. Tillmann kritisiert: „Auf der anderen Seite hat die Bafin für die künftige Umlagefinanzierung aber keinen Anlass gesehen, dass sich künftig an dem derzeitigen Bestand von ca. 37.000 Vermittlern etwas ändert.“ Und weiter: „Das ist für uns nicht schlüssig und bedeutet, dass bei den künftig auf den einzelnen Vermittler zukommenden Kosten derzeit noch ein erheblicher Unsicherheitsfaktor besteht.“

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Die Bundesregierung hat auf Betreiben des Bundesrats zwar mittlerweile zugesichert, die Kostenseite der Aufsichtsübertragung noch einmal überprüfen zu wollen. Ob das jedoch im engen Zeitfenster bis zum 19. Juni, dem Abstimmungstag über das Gesetz im Bundestag, machbar ist? „Ich hoffe, die Bundesregierung kann eine Kostenschätzung in dieser Frist liefern“, sagt Tillmann dazu.

Die CDU-Finanzexpertin hebt einen weiteren Punkt hervor, der aus ihrer Sicht bislang widersprüchlich geregelt ist: Die Bafin wolle die neu zu beaufsichtigenden Vermittler auf ihre Eignung prüfen, dabei mit den großen Betrieben anfangen und sich schrittweise zu den kleineren vorarbeiten. „Die vollständigen Überprüfungsarbeiten aller Vermittler würden sich über einige Jahre hinziehen“, schätzt Tillmann. „In dieser Übergangsfrist wird es daher bei den kleineren Vermittlern eher weniger als mehr Aufsicht geben. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.“