LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 4 Minuten

Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler Wo man bei CDU/CSU noch Klärungsbedarf sieht

Seite 2 / 2

Die finanzpolitische Sprecherin hegt allerdings offenbar auch generelle Bedenken gegenüber dem Aufsichtsübertragungsgesetz in seiner jetzigen Form: In ihrem Koalitionsvertrag, erinnert Tillmann, hätten CDU/CSU und SPD die Neuordnung der Aufsicht für Finanzvermittler nur in organisatorischer Hinsicht festgelegt. „Aus Unionssicht ist damit klar, dass dieses Gesetzgebungsverfahren nicht genutzt werden kann, um Änderungen beim Umfang der Aufsichtspflichten zu bewirken.“

Bereits im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens war deutlich geworden: Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD sind sich über die Aufsichtsübertragung in Teilen uneinig. Wer wird sich vor der geplanten Bundestagsabstimmung nun um einen Kompromiss kümmern? Zwischen den Parteien würden noch Gespräche geführt, verrät Tillmann. „Auf Wunsch unseres Koalitionspartners werden die Gespräche nach der Anhörung auf Ebene der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden fortgesetzt.“ Allerdings werde ein erstes Gespräch erst in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags, also ab dem 15. Juni, zustandekommen, vermutet Tillmann. Viel Zeit zum Verhandeln bliebe dann nicht mehr. Immerhin sollen bereits an dem Freitag jener Woche die Abgeordneten final über das Gesetz abstimmen – so steht es im Zeitplan des Bundesfinanzministeriums.

Das steht im Aufsichtsübertragungsgesetz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, alle Finanzvermittler mit Lizenz nach den Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung ab 2021 der Bafin zu unterstellen. Der für sie geltende Rechtsrahmen soll aus der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FInVermV) ins Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) übergehen, dabei sollen die Regeln weitgehend unverändert bleiben. Auf diese Weise, so die Idee des Gesetzes, soll die Finanzaufsicht in Deutschland einheitlicher gestaltet werden: Während Banken und Vermögensverwalter der Bafin Rechenschaft ablegen, tun das 34f- und 34h-Vermittler bislang gegenüber den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Gewerbeämtern.

Kritiker bemängeln hingegen, dass erst die Bafin-Aufsicht für ein inhomogenes Aufsichtsregime sorgen würde. Denn viele Finanzvermittler seien gleichzeitig auch als Versicherungsvermittler tätig. In dieser Funktion seien sie auch weiterhin den IHKs verpflichtet. Eine weitere Kernkritik von Vermittlervertretern entzündet sich an der umlagebasierten Finanzierung der neuen Aufsicht: Es könnten unverhältnismäßig hohe Kosten pro Vermittler anfallen. Zudem sei unklar, wie viel ganz genau jeder Einzelne zu zahlen hätte. Gerade in diesem Punkt wird auch unter den Koalitionsparteien in der kommenden Woche noch Klärungsbedarf herrschen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen