LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in MärkteLesedauer: 3 Minuten

Bafin-Aufsicht plus Corona-Krise 34f-Vermittler schreibt erbosten Brief an die SPD

Büro-Arbeitsplatz: Eine Beaufsichtigung durch die Bafin könnte viele 34f-Vermittler zur Geschäftsaufgabe zwingen, befürchten Gegner des Vorhabens.
Büro-Arbeitsplatz: Eine Beaufsichtigung durch die Bafin könnte viele 34f-Vermittler zur Geschäftsaufgabe zwingen, befürchten Gegner des Vorhabens. | Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Ab dem kommenden Jahr soll für 34f- und 34h-Vermittler ein neues Aufsichtsregime gelten. Die derzeit nach Gewerbeordnung tätigen Vermittler sollen dann der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstellt werden. Ein Gesetzentwurf zur Aufsichtsübertragung hat im März das Bundeskabinett passiert.

Das Vorhaben, mit dem die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für eine einheitliche Struktur der Finanzaufsicht in Deutschland sorgen wollen, stößt bei betroffenen Vermittlern und ihren Interessenvertretern auf teils erbitterten Widerstand.

Aktuell untersteht das Vermittlersegment den Industrie- und Handelskammern (IHK) und örtlichen Gewerbeämtern. Gerade in den IHKs hat sich ein teils umfangreiches Hilfs- und Beratungsnetz für Vermittler entwickelt, das mit der kommenden Bafin-Zuständigkeit wegzufallen droht. Durch eine Bafin-Aufsicht sollen zudem jährliche Zusatzkosten im vierstelligen Bereich für die betroffenen Finanzprofis anfallen. Viele Vermittler sehen dadurch ihr Geschäft bedroht.

34f-Vermittler Udo Heißwolf ist von dem Gesetzesvorhaben direkt betroffen. Der Finanzanlagenvermittler hat einen Brandbrief an die bei dem Projekt federführende SPD formuliert, den wir hier im Wortlaut wiedergeben:

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

"Mein Name ist Udo Heißwolf. Ich bin seit 17 Jahren Finanzanlagenvermittler mit Sitz in Schwaig bei Nürnberg und übe meine Tätigkeit mit viel Herzblut und Engagement an sechs Tagen in der Woche für meine treuen Kunden aus. Dies mache ich auf der Grundlage des Paragraf 34f GewO.

Wie Sie vermutlich wissen, macht es uns die Gesetzgebung zunehmend schwerer, unser Gewerbe sinnvoll, mit einem zum Leben reichenden Ertrag oder gar mit Freude und Befriedigung auszuüben. Selbst unsere Kunden wollen die auferlegten überregulierten und kontraproduktiven Pflichten nicht.

Was bleibt, ist bei allen Unverständnis, sonst nichts.

Dass nun zusätzlich die Corona-Thematik auch für uns eine völlige Katastrophe darstellt, muss ich nicht ausführen.

Wie in diesem Ausschnitt bzw. dem PDF anbei gut auf den Punkt gebracht wurde, wird die widerrechtlich gegen alle Widerstände durchgepeitschte Übertragung der Aufsicht, die bewährt und ohne Probleme durch die IHKs erfolgt ist, zur Bafin verlagert. Die jährlichen Prüfkosten, die bereits jetzt bei im Schnitt 1.000 Euro lagen, dürften sich mindestens verdoppeln, vermutlich wird man eher von einer Verdreifachung ausgehen müssen. 

Dies ohne jede tatsächliche Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit.

Das schlimmste daran ist aber die Erodierung von geschätzten 50.000 Arbeitsplätzen, da wohl die Hälfte der derzeit ca. 38.000 Vermittler das Handtuch schmeißen und die Sozialsysteme zusätzlich heftig belasten werden. Als wenn diese nicht sowieso bisher und jetzt erst recht dem Kollaps zugeführt würden.  

Daher frage ich Sie als Vertreterinnen der Partei mit dem – S – im Namen:

  •  Wie sehen Sie die Situation, und was können Sie mir auf meine Ausführung antworten?
  • Wer hat welchen Vorteil durch den Wechsel der Aufsicht?
  • Selbst wenn es Vorteile gäbe: Würden diese die zu erwartenden Nachteile rechtfertigen?"

Die angedachte Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h Vermittler stößt nicht allein bei den Betroffenen und bei Interessenverbänden auf Missfallen: Die Oppositionspartei FDP hat sich unter Federführung von Bundestagsabgeordnetem Frank Schäffler bereits mehrfach gegen das geplante Gesetz ausgesprochen.

Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen der Regierungskoalition: Parlamentarier Carsten Brodesser, der für die CDU im Bundestag sitzt, hat ebenfalls die Sinnhaftigkeit einer Aufsichtsübertragung wiederholt öffentlich angezweifelt.

Das entsprechende Gesetz ("FinAnlVÜG") soll im Laufe des Jahres den Bundestag und den Bundesrat passieren und laut Plan zu Jahresbeginn 2021 wirksam werden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen