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Finanzaufsicht Bafin bemängelt Produktinfos deutscher Versicherer

Von Lesedauer: 2 Minuten
Leselupe
Leselupe: Tester der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fanden Fehler in den Produktinfos von Hausratversicherungen und Rechtsschutzversicherungen. | Foto: monika1607 / Pixabay
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Bevor Kunden einen Versicherungsvertrag unterschreiben, gibt es reichlich Lesestoff, der nach Ansicht des Gesetzgebers dem Verbraucherschutz dient: Schaden-Unfall-Versicherer müssen ihnen unter anderem ein sogenanntes Insurance Product Information Document (IPID) aushändigen. Dieses Schreiben soll sie über die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Police aufklären.

Die Angebote unterschiedlicher Versicherer sollen so transparenter, übersichtlicher und besser vergleichbar werden. Wie ein Produktinformationsblatt (PIB) im Detail konkret auszusehen hat, bestimmt die europäische Durchführungsverordnung 2017/1469 in Verbindung mit der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb Insurance Distribution Directive (IDD).

Versicherer müssen Fehler beheben

Inwiefern die Anbieter von Rechtsschutz- und Hausratversicherungen am deutschen Markt diese rechtlichen Vorgaben bei ihren Produktinformationsblättern beachten, hat die Bafin jetzt bei einer Marktuntersuchung stichprobenartig überprüft. Die aktuell bekannt gegebene Analyse umfasste 66 PIBs von 26 Rechtsschutzversicherern sowie 58 weitere PIBs von 31 Hausratversicherern.

Standardformat für Informationsblätter zu Versicherungsprodukten:

>>Vergrößern! Quelle: Europäische Kommission

Im Ergebnis erfüllt zwar der überwiegende Teil der geprüften PIBs die formalen und inhaltlichen Anforderungen. Doch die Versicherungsaufseher der Bafin haben bei ihrer Untersuchung auch insgesamt 32 Fehler gefunden, welche die Versicherer nun beheben müssen. Die betroffenen Unternehmen wollen ihre Informationsblätter nun entsprechend überarbeiten, was die Bafin kontrollieren will.

Typische Mängel waren fehlende Angaben zu den Fälligkeitsterminen oder möglichen Arten der Prämienzahlung. Teilweise gab es auch nur unzureichende Details zur Versicherungssumme oder zu den Unternehmen hinter den Versicherungsprodukten. Ebenso wichen die Überschriften in den Infoblättern mitunter von den rechtlichen Vorgaben hierzu aus Brüssel ab.

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