Bafin-Bericht Darüber beschweren sich Bank- und Versicherungskunden am häufigsten
Hauptgebäude der Bafin in Bonn. Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde hat ihren Jahresbericht für 2015 vorgelegt. Darin informiert sie auch über Verbraucherbeschwerden, die an sie herangetragen wurden. Foto: Bafin
5.636 Beschwerden über Kredit- und Finanzdienstleister und 7.843 Beschwerden über Versicherer gingen im vergangenen Jahr bei der Bafin ein, vermeldet die oberste deutsche Finanzaufsichtsbehörde in ihrem Jahresbericht 2015.
Beschwerden über Kredit- und Finanzdienstleister
Laut Bafin beschwerten sich Verbraucher häufig über die Abwicklung von langfristigen Sparverträgen und von Immobilienfinanzierungen. Unmut erregte auch die Art der Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren, die die Institute bei Darlehensverträgen von ihren Kunden verlangt hatten. Der Bundesgerichtshof hatte derartige Kredit-Bearbeitungsgebühren 2014 für unzulässig erklärt. Viele Verbraucher, die auf Basis dieses Urteils bereits gezahlten Gebühren zurückverlangten, beklagten sich bei der Bafin, dass die Institute ihre Forderungen zeitlich stark verzögert oder nicht sachgemäß bearbeiteten.
Viele Eingaben bezogen sich nach Bafin-Auskunft auch auf die Kündigung von Bausparverträgen. Verbraucher forderten die Behörde auf, Bausparkassen dazu zu bewegen, ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Vertragskündigungen zurückzunehmen. Dem liegt ein seit längerer Zeit schwelender Rechtsstreit zugrunde, zu dem es mittlerweile eine Fülle von Gerichtsurteile gibt: Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsen haben viele Bausparkassen Verträge ihrer Kunden, die die volle Darlehenssumme erreicht oder überschritten haben oder die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, gekündigt. Die nach heutigen Maßstäben hoch verzinsten Verträge geraten den Bausparkassen zunehmend zur finanziellen Last. Viele Kunden verlangen demgegenüber eine Fortführung.
Beschwerden über Versicherungsunternehmen
Im Bereich Versicherungen waren Verbrauchern besonders häufig unzufrieden mit der Art und mit Verzögerungen der Schadensbearbeitung. Auch der Betrag, den Versicherungen in Schadensfällen zu zahlen bereit waren, veranlasste viele Verbraucher dazu, sich an die Bafin zu wenden.
Beschwerden über Kredit- und Finanzdienstleister
Laut Bafin beschwerten sich Verbraucher häufig über die Abwicklung von langfristigen Sparverträgen und von Immobilienfinanzierungen. Unmut erregte auch die Art der Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren, die die Institute bei Darlehensverträgen von ihren Kunden verlangt hatten. Der Bundesgerichtshof hatte derartige Kredit-Bearbeitungsgebühren 2014 für unzulässig erklärt. Viele Verbraucher, die auf Basis dieses Urteils bereits gezahlten Gebühren zurückverlangten, beklagten sich bei der Bafin, dass die Institute ihre Forderungen zeitlich stark verzögert oder nicht sachgemäß bearbeiteten.
Viele Eingaben bezogen sich nach Bafin-Auskunft auch auf die Kündigung von Bausparverträgen. Verbraucher forderten die Behörde auf, Bausparkassen dazu zu bewegen, ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Vertragskündigungen zurückzunehmen. Dem liegt ein seit längerer Zeit schwelender Rechtsstreit zugrunde, zu dem es mittlerweile eine Fülle von Gerichtsurteile gibt: Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsen haben viele Bausparkassen Verträge ihrer Kunden, die die volle Darlehenssumme erreicht oder überschritten haben oder die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, gekündigt. Die nach heutigen Maßstäben hoch verzinsten Verträge geraten den Bausparkassen zunehmend zur finanziellen Last. Viele Kunden verlangen demgegenüber eine Fortführung.
Beschwerden über Versicherungsunternehmen
Im Bereich Versicherungen waren Verbrauchern besonders häufig unzufrieden mit der Art und mit Verzögerungen der Schadensbearbeitung. Auch der Betrag, den Versicherungen in Schadensfällen zu zahlen bereit waren, veranlasste viele Verbraucher dazu, sich an die Bafin zu wenden.