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Neue Grundsätze Bafin bleibt bei Entscheidungen vom BMF unabhängig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn: Die Bafin hat gemeinsam mit dem BMF neue Grundsätze für die Zusammenarbeit festgelegt. | Foto: Imago Images / Winfried Rothermel

Prinzipiengeleitet, ziel- und risikoorientiert – so beschreiben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die neuen Grundsätze ihrer Zusammenarbeit. Im Zuge der Modernisierung der deutschen Finanzaufsicht hatten sich die beiden Institutionen darauf geeinigt, die bisherigen „Grundsätze für die Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht des BMF über die Bafin“ zu überarbeiten. Heraus kam: Die stärkere Verankerung der operativen Unabhängigkeit der Bafin in ihren Aufsichtsentscheidungen, aber auch die enge Zusammenarbeit zwischen BMF und Bafin beim Thema Regulierung.


„Wenn es um Einzelfallentscheidungen gegenüber Finanzmarktteilnehmern geht, hat die Bafin besondere Sachkompetenz. Sie ist näher dran“, sagt Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen. „Dort hingegen, wo losgelöst vom Einzelfall Standards für den Markt gesetzt werden, ist es notwendig, dass BMF und Bafin eng kooperieren.“

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Aus diesem Grund berichtet die Bafin an das BMF beispielsweise bei:

  • Kritischen Entwicklungen
  • Wichtigen beaufsichtigten Unternehmen
  • Relevanz für die Stabilität des Finanzmarkts
  • Drohendem erheblichem Schaden für Anleger oder Verbraucher

Dies soll dem BMF ermöglichen zu prüfen, inwiefern die Bafin ihr Aufsichtsmandat erfüllt. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Bafin bei der Einzelaufsicht gewahrt.

>> Hier sind die neuen Grundsätze nochmal einzeln aufgeführt

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