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Mark Branson im Bundestag Bafin-Chef zieht Fazit – und äußert sich zum Provisionsverbot

Mark Branson
Bafin-Chef Mark Branson: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersteht dem Bundesministerium für Finanzen, verspricht aber unabhängig zu agieren. | Foto: imago images/photothek

Die Bafin sei mutiger geworden und gehe transparenter als noch zu Zeiten des Wirecard-Skandals vor – so zumindest sieht es Behördenchef Mark Branson. In einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags berichtete der Bafin-Chef über aktuelle Vorhaben der Finanzaufsicht und zog ein vorläufiges Fazit seiner Arbeit.

Branson war nach dem Rücktritt des ehemaligen Bafin-Chefs Felix Hufeld von der schweizerischen Finanzaufsicht Finma an die Spitze der Bafin gerückt. Hufeld hatte im Zuge des Bilanzskandals um den insolventen Ex-Dax-Konzern Wirecard seinen Hut nehmen müssen. Die Finanzaufsicht habe ihre Pflichten vernachlässigt, hatten Kritiker der Behörde vorgeworfen. Seit August 2021 ist der neue Bafin-Chef Branson am Ruder. Zu seinem Amtsantritt hatte er versprochen, frischen Wind in die Behörde mit Sitz in Frankfurt und Bonn zu bringen.  

 

Zwar sei die Bafin noch nicht da, wo sie sein sollte, aber sie mache große Fortschritte, beschied Branson seiner Behörde gemäß einem Bericht aus dem Bundestag. Als große Herausforderung sehen die Finanzaufseher demnach aktuell die gestiegenen Zinsen im Euroraum. Diese hätten zwar zum Beispiel Lebensversicherern geholfen. Vor allem einige kleinere Banken hätten durch sie jedoch Bewertungsverluste erlitten. Auch die Immobilienmärkte litten unter den steigenden Zinsen. 

Bafin-Chef erwähnt Provisionsverbot

Die schwierige Wirtschaftslage und Liquiditätsprobleme, die man in einigen ausländischen Märkten verspüre, seien zwar bislang nicht nach Deutschland übergeschwappt. Dennoch seien die Finanzaufseher diesbezüglich wachsam. Als größte Risiken betrachtet der Bafin-Chef demnach Cyber-Kriminalität und den Missbrauch des Finanzsystems für Geldwäsche.

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Branson äußerte sich auch zum aktuell drohenden Provisionsverbot in der Anlageberatung. Aus Anlegersicht sei es „sehr wichtig, dass alle Anlegergruppen Zugang zu Beratung hätten und diese Beratung frei von Interessenkonflikten sein müsse“, gibt der Bundestag Bransons Standpunkt wieder.

In einem Teil des Marktes sorgten Provisionen dafür, dass Kunden Produkte erhielten, die nicht zu ihren Bedürfnissen passten. Branson versprach demnach, dass die Aufsicht das Feld verstärkt im Blick behalten werde. Man wolle nach „schwarzen Schafen“ insbesondere bei der Vermittlung von Lebensversicherungen Ausschau halten.

Provisionsverbot – Thema auf EU-Ebene

Die Bafin hat sich im vergangenen Jahr mehrfach in die wiederaufgeflammte Diskussion um mögliche Nachteile von Provisionen im Finanz- und Versicherungsvertrieb eingeklinkt. Die Finanzaufseher hatten einer zunächst angedachten Deckelungen von Vertriebsprovisionen beim Verkauf von kapitalbildenden Lebensversicherungen eine Absage erteilt. Auch die Idee, der Branche einen „Provisionsrichtwert“ vorzugeben, wurde fallengelassen. Zuletzt hatte die Bafin angekündigt, vor allem „Ausreißer“ im Vertrieb genauer durchleuchten zu wollen, also Fälle, in denen Provisionen in ungewöhnlichem Ausmaß flössen.

 

Im Finanzanlagebereich gibt es – mit Ausnahme der Dienstleistung Vermögensverwaltung und der unabhängigen Honorar-Anlageberatung – bislang kein generelles Provisionsverbot. Die europäische Finanzmarktrichtlinie lässt hier großzügige Ausnahmen zu. Allerdings diskutiert die EU-Kommission im Rahmen einer geplanten EU-weiten Kleinanlegerstrategie aktuell über das Thema. Ein Provisionsverbot könnte auf EU-Ebene doch noch Wirklichkeit werden.

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